Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Revision Krankenversicherung: Nicht sozialverträglich!
Bern (ots)
Das vom Bundesrat vorgeschlagene Revisionspaket für die Krankenversicherung ist nicht sozialverträglich. Die steigenden Krankenkassenprämien stellen für die Lohnabhängigen in den letzten Jahren eine zunehmend unerträgliche finanzielle Belastung dar. Betroffen sind insbesondere Erwerbstätige mit durchschnittlichem Einkommen, speziell solche mit Kindern. Die steigenden Prämien sind der wichtigste Grund für die deutliche Abnahme der Kaufkraft bei vielen Haushalten in den neunziger Jahren.
Zwar geht das System des Sozialziels in die richtige Richtung. Da aber die zusätzlichen Mittel dafür auf 200 Mio. beschränkt sind, kann das eigentliche Ziel, die Belastung für die untern und mittleren Einkommen - speziell auch für Kinder abzubauen, gar nicht erreicht werden. Der SGB fordert daher das Parlament auf, auf die kontraproduktive Plafonierung zu verzichten. Das wirksamste und unbürokratischste Mittel, Familien mit Kindern zu entlasten, ist die Abschaffung der Kinderprämien.
Die Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten lehnt der SGB grundsätzlich ab. Daran ändert auch die kosmetische Änderung bei Kindern (Verzicht auf Erhöhung des Selbstbehalts) nichts.
Unverständlich ist es, dass der Bundesrat trotz kritischen Stellungnahmen in der Vernehmlassung die Aufhebung des Vertragszwangs ohne Rahmenbedingungen vorschlägt. Zwar kann die Aufhebung ein Mittel sein, um im ambulanten Bereich das Leistungsangebot, die Kosten und die Qualität zu verbessern. Dafür muss aber bei einer Aufhebung des Vertragszwangs sichergestellt sein, dass das Leistungsangebot aller Krankenkassen genügend gross, Qualitätskriterien erfüllt und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Die Vertragsfreiheit kann sonst zu einer Entsolidarisierung, zu einem Kampf der Krankenkassen um die guten Risiken und zu einer Verschlechterung der Versorgungssicherheit führen. Für den SGB ist deshalb auch eine Verbesserung des Risikoausgleichs vordringlich. Der SGB macht seine Haltung zur Aufhebung des Vertragszwangs von einer allfälligen Verbesserung im Parlament abhängig.
Da die Aufhebung des Vertragszwangs politisch wenig Chancen hat, müssen Bundesrat und Parlament auch andere Massnahmen zur Kostendämpfung vorbereiten, indem die Kantone hier Verantwortung erhalten.
Auskünfte: Natalie Imboden, Tel. 031 377 01 17