Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Flankierende Massnahmen zur EU-Osterweiterung Absolutes Minimum
Bern (ots)
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) akzeptiert die Erweiterung der flankierenden Massnahmen, wie sie der Bundesrat im Zusammenhang mit der geplanten Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen Mitgliedsländer der EU in Ost- und Mitteleuropa vorschlägt. Allerdings stellen diese Vorschläge für den SGB das absolute Minimum dar. Eine allfällige Verschlechterung und Verwässerung dieser Vorschläge oder gar der Verzicht auf solche würde die Gewerkschaften zwingen, die Osterweiterung der Personenfreizügigkeit zu bekämpfen, weil Lohndumping zu befürchten wäre. Der SGB konnte sich mit zwei seiner zentralen Forderungen, der Möglichkeit präventiver Massnahmen und der Verbesserung des Kündigungsschutzes für gewählte Betriebskommissionsmitglieder, in der vorbereitenden Arbeitsgruppe nicht durchsetzen. Die Mehrheit der Arbeitsgruppe wollte sich auf eine Nachbesserung der bereits eingeführten flankierenden Massnahmen beschränken, um deren Effizienz zu erhöhen.
In diesem Sinn begrüsst der SGB die vorgeschlagenen Änderungen im Entsendegesetz bezüglich der Einstellung von Inspektoren. Ohne genügend Inspektoren kann nicht überprüft werden, ob die ortsüblichen Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Der SGB begrüsst auch die vorgeschlagene, geringfügige Erleichterung der Allgemeinverbindlich-Erklärung (AVE) von Gesamtarbeitsverträgen. Positiv zu werten ist ebenfalls die Verpflichtung des Arbeitgebers zur schriftlichen Information des Arbeitnehmers über die wesentlichen Punkte des Arbeitsvertrages. Sie verbessert die Rechtssicherheit und erleichtert die Kontrolle der Einhaltung der ortsüblichen Arbeitsbedingungen. Ob die vorgeschlagenen Massnahmen geeignet sein werden, einen Druck auf die Löhne zu verhindern, wird sich erst in der Praxis zeigen. Falls die vorgeschlagenen Massnahmen sich als ungenügend erweisen sollten, wird der SGB nicht zögern, weiter gehende Schutzmassnahmen zu verlangen.
Auskünfte: Serge Gaillard, 079 / 353 11 06
Zur Vernehmlassungsantwort des SGB im Wortlaut siehe: www.sgb.ch unter dokumente/vernehmlassungen