Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
(SGB) Netzzugang: Bundesamt missachtet Eisenbahngesetz
Bern (ots)
Das Eisenbahngesetz verlangt in Art. 9 als Voraussetzung für Netzzugangsbewilligungen für das schweizerische Eisenbahnnetz unmissverständlich, dass die Arbeitsbedingungen der Branche gewährleistet werden. Wenn das Bundesamt für Verkehr (BAV) nun allein aufgrund einer Sicherheitsbescheinigung der deutschen Firma Railion den Netzzugang erteilt, missachtet das BAV das Gesetz. Die Gewerkschaften machen seit Monaten auf das drohende Lohndumping im Bahnbereich aufmerksam. Umso stossender ist es, dass das Eisenbahngesetz in den Erwägungen zum Beschluss vom BAV nicht einmal erwähnt wird.
Dieses Vorgehen ist aus mindestens zwei Gründen nicht akzeptabel:
1. geht es nicht, dass geltende Gesetze zum Schutz der Schweizer Arbeitsbedingungen mit Verweis auf Verträge mit EU ausgehebelt werden. Das fördert das Misstrauen gegenüber der europapolitischen Praxis im Bundeshaus. Nota bene zu einem denkbar heiklen Zeitpunkt.
2. nehmen die Bundesbehörden die Interessen als SBB-Eigentümer und Miteigentümer anderer Bahnen nicht wahr, wenn sie auf dem europaweit besten Bahnnetz Konkurrenz zulassen, die nicht den gleichen Bedingungen unterliegt, wie die eigenen Schweizer Bahnen. Das zeugt von wenig Weitsicht.
Der Schweizerischen Gewerkschaftsbund bekennt sich zusammen mit den Bundesbehörden klar zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene. Sie darf aber kein Grund für schlechtere Arbeitsbedingungen sein und darf die Wettbewerbsbedingungen der Schweizer Bahnen nicht schmälern.
Auskunft:
Rolf Zimmermann, Tel. 079-756 89 50