Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Gleichstellungsgesetz: Jetzt sind konkrete Massnahmen der Arbeitgeber nötig!
Bern (ots)
Wie die Evaluation des Gleichstellungsgesetzes zeigt, bestehen in der Umsetzung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt weiterhin grosse Lücken. Skandalös sind besonders die grossen Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern. Das Gleichstellungsgesetz bietet zwar wichtige Instrumente, stösst aber an Grenzen, solange die Arbeitgeber nicht aktiv werden.
Die vom Bundesrat vorgeschlagenen freiwilligen Massnahmen hält der SGB für ungenügend und untauglich. Informationskampagnen sind zwar sinnvoll, aber solange der Kündigungsschutz für Klägerinnen ungenügend ist, ist die Hürde für die betroffenen Arbeitnehmerinnen sich zu wehren zu hoch. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund verlangt, dass alle Arbeitgeber pro-aktiv Programme zur Realisierung der Gleichstellung im Betrieb realisieren und zudem griffige Kontroll- und Sanktionsmechanismen vorgesehen werden.
Damit die Lohngleichheit realisiert werden kann, braucht es in jedem Betrieb Lohntransparenz und methodisch fundierte Lohnanalysen. Beispielhaft ist die pro-aktive Gesetzgebung kanadischer Provinzen: dort müssen grössere Betriebe Lohngleichheitskommissionen einrichten, wo sowohl die Arbeitgeber- wie die Arbeitnehmerseite vertreten sind und gemeinsam nach Lösungen suchen. Die Erfahrungen damit sind positiv. Zudem gibt es eine staatliche Kommission, die Anlaufstelle für Missbräuche ist und für Kontrollen und Sanktionen sorgt.
Die Gewerkschaften unterstützen aktiv betroffene Arbeitnehmerinnen in Arbeitskonflikten oder durch Lohngleichheitsklagen und fordern verbindliche Regelungen in Gesamtarbeitsverträgen. Mit dem neuen SGB- Lohnrechner (www.lohngleichheit.ch) haben Arbeitnehmerinnen erstmals die Möglichkeit ihre Löhne zu vergleichen. Mit der Lancierung des Jahres der Lohngleichheit will der SGB den seit 25 Jahre in der Bundesverfassung verankerten Anspruch gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit vorantreiben.
Auskunft: Natalie Imboden, SGB-Zentralsekretärin, Tel. 031 377 01 17 / N: 079 706 62 84