Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
11. AHV-Revision: Kommission will Renten nach Kassenlage
Bern (ots)
Bundesrat und Nationalratskommission verunsichern die AHV- Rentnerinnen und -Rentner: Sie wollen mit der 11. AHV-Revision die regelmässige Anpassung der Renten an die Teuerung und die Lohnentwicklung abschaffen. Sie soll nur noch dann erfolgen, wenn es der AHV-Kasse gut geht. Der SGB lehnt eine solche Politik der Renten nach Kassenlage ab.
Die Renten der AHV und IV sind heute schon nicht Existenz sichernd, trotz einem klaren Verfassungsauftrag. Bereits mit dem heutigen Rentenanpassungssystem (gemäss Mischindex, alle zwei Jahre) sinkt die Einkommensersatzquote langsam aber sicher. Jede weitere Verschlechterung würde den AHV- und IV-Rentnerinnen und Rentnern Kaufkraft wegnehmen und ihre finanzielle Situation verschlechtern. Die Mehrheit der Rentenbezüger ist nach wie vor existenziell auf die AHV und IV angewiesen.
Soweit die demographische Entwicklung zu einer Belastung der AHV führt, die nicht alleine über das Wirtschaftswachstum aufgefangen werden kann, dann muss die AHV einnahmenseitig wieder ins Gleichgewicht gebracht werden, nicht durch Zusammenstreichen der ohnehin schon zu tiefen Renten.
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