Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Der Vorstand des SGB zur 5. IV-Revision: Mehreinnahmen für die Invalidenversicherung haben Priorität
Bern (ots)
Die Invalidenversicherung hat 9 Milliarden Franken Schulden, jedes Jahr vergrössert sich das Defizit um weitere 1,9 Milliarden Franken. Angesichts dieser Situation haben Mehreinnahmen für die IV für den Vorstand des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes oberste Priorität. Er fordert das Parlament auf, so rasch wie möglich zusätzliche Einnahmen für die gefährdete Sozialversicherung zu beschliessen. Der Vorstand des SGB hat beschlossen auf die Lancierung des Referendums gegen die 5. IV-Revision zu verzichten.
Der Vorstand des SGB hat an seiner heutigen Sitzung die Ergebnisse der 5. IV-Revision analysiert und die Frage eines allfälligen Referendums ausführlich diskutiert.
Die Vorstandmitglieder begrüssen, dass mit der Revision die Wiedereingliederung durch eine frühere Erfassung der Betroffenen und weitere gezielte Massnahmen verbessert wird. Er anerkennt auch, dass das Parlament bereit ist, für diese Personen während des Wiedereingliederungsprozesses mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. Diese Massnahmen sind grundsätzlich positiv zu bewerten. Für den SGB-Vorstand ist der mit der 5. IV-Revsion vorgenommene Leistungsabbau unverständlich. Mit der Aufhebung, trotz früheren gegenteiligen Versprechen, auch der laufenden Zusatzrenten sinkt das Haushaltseinkommen von verheirateten Invaliden, und durch die Abschaffung des Karrierezuschlages werden die neuen IV-Renten für junge Invalide in Zukunft tiefer ausfallen. Das ist Sozialabbau auf dem Buckel der Schwächsten.
Gleichzeitig hat es das Parlament versäumt, die Arbeitgeber auf gesetzlicher Ebene verstärkt in die Pflicht zu nehmen. Die besten Wiedereingliederungsmassnahmen müssen scheitern, wenn die Wirtschaft nicht bereit ist, physisch oder psychisch Behinderte in ihre Unternehmen zu integrieren.
Es liegt in erster Linie in der Verantwortung der Organisationen der von der Revision direkt Betroffenen, darüber zu befinden, ob und wie das neue Gesetz bekämpft wird. Der SGB hat Kenntnis davon genommen, dass die grossen Organisationen der Behinderten auf ein Referendum verzichten. Trotz der Mängel der Revision ist der SGB-Vorstand deshalb zum Schluss gekommen, das Referendum nicht zu lancieren. Falls das Gesetz in Kraft tritt, wird er sich aktiv dafür einsetzen, die Arbeitgeber bei der Integration der Behinderten in die Pflicht zu nehmen.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
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