Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen - Bundesrat schickt gefährlichen und teuren Nonsens in die Vernehmlassung
Bern (ots)
Der Bundesrat hat heute bei seinem Vorschlag für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Pensionskassen eine absurde Kehrtwende vollzogen: Im März 2007 hatte er beschlossen, den einstimmigen Empfehlungen einer Expertenkommission und der eidgenössischen BVG- Kommission zu folgen. Der vom EDI auszuarbeitende Gesetzesentwurf sollte es, wie von beiden Kommissionen empfohlen, öffentlich- rechtlichen Pensionskassen mit Staatsgarantie gestatten, unter gewissen (strengen) Auflagen weiterhin und auf Dauer teilkapitalisiert zu bleiben. So teilte der Bundesrat den Medien (1) am 28.3.2007 mit: Eine vollständige Ausfinanzierung von heute nur teilkapitalisierten öf-fentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen würde für gewisse öffentlich-rechtliche Körperschaften eine nicht tragbare finanzielle Mehrbelastung bedeuten. Für öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen drängt sich somit die Finanzierungsvariante Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades auf. Nur diese Finanzierung vermag eine gewisse Sicherheit in Bezug auf die finanzielle Entwicklung zu moderaten Kosten zu bieten.
Heute hat der Bundesrat jedoch beschlossen, den betroffenen öffentlich-rechtlichen Körperschaften und ihren Arbeitnehmenden diese nicht tragbare finanzielle Mehrbelastung aufzuladen. Er will eine abgeänderte Fassung des Expertenmodells in Empfehlung geben, die zwar vom differenzierten Deckungsgrad ausgeht, aber trotzdem eine volle Auskapitalisierung innert 30 Jahren verlangt.
Die volle Auskapitalisierung innert 30 Jahren würde jährliche Kosten von einer Milliarde pro Jahr verursachen. Kosten, die von den betroffenen Kantonen, Gemeinden und deren Arbeitnehmenden aufgebracht werden müssten. Dies, obwohl eine volle Auskapitalisierung gar nicht nötig ist, weil das Expertenmodell mindestens gleich hohe, wenn nicht sogar höhere finanzielle Sicherheit als die volle Auskapitalisierung bringt. Denn ein Deckungsgrad von 100 Prozent genügt bekanntlich nicht für eine einigermassen sichere und rentable Anlagepolitik. Die vollständige Ausfinanzierung, wie vom Bundesrat beschlossen, bringt also nur Scheinsicherheit. Bei einem Börsencrash im dümmsten Moment, wie in der Vergangenheit leider geschehen, würde die mit grossen Opfern von Steuerzahlern und Arbeitnehmenden erbrachten Milliarden sich in Luft auflösen und die ausfinanzierten Pensionskassen gleich wieder in Unterdeckung fallen. Um in der Optik einer Ausfinanzierung genügend Sicherheit zu erreichen, wären zusätzlich Wertschwankungsreserven von ca. 15 Prozent des Deckungskapitals nötig. Die wirklichen Kosten wären also weit höher als 1 Milliarde Franken pro Jahr. Das verschweigt der Bundesrat.
Eine Begründung für seinen Sinneswandel hat der Bundesrat nicht gegeben. Aus fachlicher Sicht ist zudem festzuhalten, dass sich das Modell Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades und die volle Ausfinanzierung konzeptionell widersprechen. Wenn man die volle Ausfinanzierung will, dann braucht es die komplexen und auf die dauerhafte Einhaltung eines differenzierten Deckungsgrades ausgerichteten Gesetzesänderungen gemäss Expertenmodell gar nicht. Was der Bundesrat heute in die Vernehmlassung geschickt hat, ist also Nonsens. Allerdings ein teurer und gefährlicher.
SCHWEIZERISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
Auskunft:
Colette Nova, Tel. 031 377 01 24 und 079 428 05 90
(1): Bericht der Expertenkommission und Medienmitteilung: http://www.bsv.admin.ch/dokumentation/medieninformationen/01433/01435 /index.html?lang=de&msg-id=11732