Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Mindestzins immer noch zu tief
Bern (ots)
Es ist erfreulich, dass der Bundesrat den Mindestzinssatz erhöht hat. Angebracht wäre jedoch eine Erhöhung auf mindestens 3 Prozent gewesen, denn:
- Die Zinsen sind gestiegen und die übrigen Erträge sind, trotz der Unsicherheiten auf den Finanzmärkten, ansprechend. Nach den Regeln, die für die Senkungen vor einigen Jahren angewendet wurden, sollte der Zins jetzt erhöht werden.
- Die Pensionskassen haben 2004 bis 2006 drei gute bis hervorragende Renditejahre erlebt. Der Mindestzins ist aber seit 2005 auf tiefen 2,50 Prozent festgelegt. Die Versicherten, die nur den Mindestzins gutgeschrieben erhalten, haben von den guten Renditen also nicht profitieren können. Es besteht ein eindeutiger Nachholbedarf.
- Die letzten Jahre haben es ermöglicht, die Rückstellungen und Wertschwankungsreserven der Vorsorgeeinrichtungen zu äufnen. Jetzt besteht kein derartiger Bedarf mehr. Nun sollten die Versicherten endlich etwas von den Renditen auf ihren Alterskonti spüren. Der Bundesrat ist sehr kreativ, wenn es darum geht, Gründe für einen tief bleibenden Mindestzinssatz zu finden. Wenn die Renditen gut sind, dann behauptet er, sie würden sinken, könnten sinken oder die Finanzmärkte seien generell volatil. Er bringt jedes Jahr eine neue Ausrede.
Je tiefer der Mindestzins ist, den die Lebensversicherer in der 2. Säule den Versicherten gutschreiben müssen, desto mehr bleibt als Gewinn bei ihnen hängen. Ein zu tiefer Mindestzinssatz nützt also ganz direkt den Versicherern und schadet den Versicherten. Die legal quote, so wie der Bundesrat und das Bundesamt der Privatversicherer sie auslegen, schanzt den Versicherern den weitaus grössten Teil der Überschüsse zu. Nach wie vor herrscht Intransparenz: Es ist nicht möglich, nachzuvollziehen, wie viel Gewinn die Versicherer insgesamt erzielen und wie viel davon sie für sich behalten. Es ist auf jeden Fall weit mehr, als ausgewiesen wird. Der angesichts der Erträge seit langem zu tiefe Mindestzinssatz ist ein fortgesetzter Zinsklau.
Auskunft Colette Nova, Tel. 079 428 05 90