Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Gesetzeswidriges Lohndumping von Amtes wegen - Kanton Zürich muss Entscheid sofort rückgängig machen
Bern (ots)
Bereits am Tag zwei des vertragslosen Zustands im Bauhauptgewerbe werden alle Bekenntnisse der Baumeister und der Behörden, es werde im Bau auch ohne Gesamtarbeitsvertrag kein Lohndumping geben, von der Realität widerlegt. Der Kanton Zürich hat gestern den Richtlohn für Lohndumping im Baugewerbe für ungelernte Bauarbeiter unter 30 Jahren von 4161 Fr. auf 3745 Fr. gesenkt. Baufirmen und Temporärbüros können künftig unbehelligt mehr als 10 Prozent weniger Lohn bezahlen.
Dieser Entscheid widerspricht den flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Das Gesetz schreibt vor, dass die Kantone kontrollieren müssen, ob die orts-, berufs- und branchenüblichen Löhne eingehalten werden (Obligationenrecht Art. 360b). Bezahlen die Unternehmen tiefere Löhne, müssen sie von den Kantonen aufgefordert werden, diesen Missstand zu beheben. Im Jahr 2006 verdiente ein ungelernter Bauarbeiter im Durchschnitt 4440 Fr./Monat. Der Lohn von 3745 Fr./Monat, der im Kanton Zürich neu als Grenze bei der Bestimmung von Lohndumping dient, liegt mehr als 15 Prozent darunter. Damit rollt der Kanton Zürich Bauunternehmen, die sich nicht an die Schweizer Löhne halten, den roten Teppich aus. Wer die Löhne drückt, erhält einen amtlich bewilligten Konkurrenzvorteil auf Kosten der Bauarbeiter. Dementsprechend wird es nur kurze Zeit gehen, bis das Lohnniveau insgesamt ins Rutschen kommt.
Der Kanton Zürich muss seinen gesetzeswidrigen Entscheid sofort rückgängig machen. Es ist unglaublich, dass ein Kanton sich über Volksentscheide hinwegsetzt und den Unternehmen erlaubt, auf dem Buckel der ungelernten Bauarbeiter Gewinne zu machen.
Das Staatsekretariat für Wirtschaft, welches die Oberaufsicht über die flankierenden Massnahmen hat, muss beim Kanton Zürich intervenieren, damit dieser gesetzeswidrige Zustand beseitigt wird.
Der Baumeisterverband muss ohne Vorbedingungen über einen neuen Landesmantelvertrag verhandeln. Denn nur bei verbindlichen Mindestlöhnen kann das Lohndumping über Bussen und die Möglichkeit, Lohnnachzahlungen zu erzwingen, wirksam bekämpft werden.
Für weitere Fragen: Daniel Lampart, Telefon: 031 / 377 01 16, Natel: 079 / 205 69 11