Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Beschlüsse SGK-NR zur IV-Finanzierung Es geht langsam vorwärts
Bern (ots)
Der SGB begrüsst die Zustimmung der SGK-NR zu einer Zusatzfinanzierung der IV mittels einer befristeten, proportionalen MWSt-Erhöhung. Eine Beitragserhöhung (Lohnpromille zulasten der Arbeitgeber und Arbeitnehmenden) wäre zwar eine sozialere und zudem sachgerechtere Finanzierungsart als die MWSt. Nach dem langen Trauerspiel um diese Zusatzfinanzierung steht jedoch im Vordergrund, dass weitere IV-Defizite zulasten des AHV-Fonds nun möglichst bald vermieden werden. Ebenfalls positiv ist, dass die SGK-NR im Gegensatz zum Ständerat das Anfangskapital für einen eigenständigen IV-Fonds nicht einfach der AHV wegnehmen will und dass die Verzinsung der IV-Schuld vom Bund zu übernehmen ist. Nach wie vor nicht gelöst ist jedoch die Entschuldung der IV. Der neue IV-Fonds wird bei seiner Schaffung mit 19 Milliarden Franken verschuldet sein. Die SGK-NR hat sich nicht getraut, dieses heisse Eisen anzupacken. An der Lösung dieser Frage wird jedoch kein Weg vorbeiführen. Zentral ist ebenfalls, dass allfällige weitere Defizite nicht mehr von der AHV vorgeschossen werden müssen.
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