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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Finanzierung öffentlich-rechtlicher Pensionskassen: Si le ridicule tuait...

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Bern (ots)

- Hinweis: Hintergrundinformationen können kostenlos im pdf-Format
     unter http://presseportal.ch/de/pm/100003695 heruntergeladen 
   werden -
... dann gäbe es nun sehr bald wieder Bundesratswahlen! Etwas noch
Dilettantischeres als das, was der Bundesrat hier vorschlägt, ist 
schwer vorstellbar. Eine Ausfinanzierungspflicht passt zum vom 
Bundesrat selber in Auftrag gegebenen und von der eidgenössischen 
BVG-Kommission einstimmig unterstützten Expertenmodell 
"diffferenzierter Deckungsgrad" in der Tat wie die Faust aufs Auge. 
Denn dieses Modell bezweckt, eine volle Ausfinanzierung für 
öffentlich-rechtliche Vorsorgeeinrichtungen zu vermeiden, bei gleich 
hohem Sicherheitsniveau wie in voll kapitalgedeckten 
privat-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen. Wenn nun doch ausfinanziert
werden sollte, dann braucht es dieses fein austarierte und komplexe 
Expertenmodell gar nicht - hingegen bräuchte es im Hinblick auf eine 
volle Auskapitalisierung eine Serie von Regeln, die uns der Bundesrat
jedoch vorenthält. Der konzeptionelle Widerspruch zwischen dem 
Expertenmodell und einer Ausfinanzierungspflicht verschwindet auch 
nicht, wenn man die Frist zur Auskapitalisierung von 30 auf 40 Jahre 
verlängert, wie der Bundesrat dies nun im Vergleich zur 
Vernehmlassungsvorlage getan hat. Eine schlüssige Begründung  für 
seinen abstrusen Vorschlag bleibt er uns leider schuldig. Dem 
Bundesrat ist dringend zu empfehlen, einen Anfängerkurs für 
Pensionskassen-Stiftungsräte zu absolvieren.
Erstaunlicherweise hält der Bundesrat gegen die dezidierte Meinung
der überwiegenden Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmer an seiner 
Ausfinanzierungsforderung fest. Das stimmt allerdings zuversichtlich,
dass das Parlament diesen Nonsens korrigieren wird.
Der Vollständigkeit halber sei hier auch darauf hingewiesen, dass 
eine volle Auskapitalisierung auch innert 40 Jahren unnötigerweise 
hohe Kosten für die betroffenen Kantone Gemeinden und deren 
Arbeitnehmenden verursachen würde. Mit dem Modell "differenzierter 
Deckungsgrad" können hingegen die Kosten für die Erreichung einer 
hohen finanziellen Sicherheit niedriger gehalten werden.

Kontakt:

Auskunft:
Colette Nova, Tel. 031 377 01 24 und 079 428 05 90

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