Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Anhörung der Sozialpartner zum Mindestzinssatz BVG für 2009 - Keine Politik der Panik - fairer Mindestzinssatz fördert Vertrauen
Bern (ots)
SGB, Travail.Suisse und KV Schweiz fordern den Bundesrat auf, den Mindestzinssatz BVG für 2009 nicht unter 2.25 % festzusetzen.
Die Vorsorgeeinrichtungen leiden gegenwärtig unter den Auswirkungen der Finanzmarktkrise, was eine Senkung des Mindestzinssatzes grundsätzlich rechtfertigt. In den letzten Jahren ist der Mindestzinssatz gemessen an den Renditen der Vorsorgeeinrichtungen jedoch systematisch zu tief gewesen. Er ist auch in den Jahren mit guten bis hervorragenden Renditen der Vorsorge-einrichtungen auf mickrigen 2.25 % - 2.50 % geblieben.
Da es sich beim Mindestzinssatz BVG um eine Mindestvorgabe handelt, können die Vorsorge-einrichtungen die Altersguthaben der Versicherten zwar besser verzinsen als mit dem Mindestzinssatz und manche haben das auch getan. Allerdings ist nur der Mindestzinssatz für alle Versicherten garantiert und selbst er gilt nur gerade auf dem obligatorischen Teil des Altersguthabens. Infolge des Zinseszinseffektes hat er für die Versicherten jedoch eine eminente Bedeutung: er ist einer der massgeblichen Parameter für die Einhaltung des verfassungsmässig vorgeschriebenen Leistungsziels der beruflichen Vorsorge. Mit dem Mindestzinssatz darf deshalb nicht "gespielt" werden.
Wir warnen auch eindringlich davon, den Mindestzins so tief anzusetzen, dass die Versicherten den Eindruck erhalten, berufliche Vorsorge lohne sich nicht mehr für sie. In der Tat liegt der Mindestzinssatz seit langem und auch jetzt unter dem Kassazinssatz von langjährigen Bundesobligationen (3.19 % für 20-jährige Obligationen, 3.27% für 30-jährige). Ein systematisch zu tiefer Mindestzinssatz untergräbt das Vertrauen in die berufliche Vorsorge. Daran kann auch der Bundesrat kein Interesse haben!
Auf diesem Hintergrund und aufgrund der Renditen der wichtigsten Anlagekategorien ist ein Mindestzinssatz von 2.25 % für 2009 angemessen. Die Arbeitnehmerorganisationen fordern allerdings, dass der Mindestzinssatz in besseren Zeiten auch wieder substantiell erhöht wird.
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Colette Nova (SGB): 079 428 05 90; Martin Flügel (Travail.Suisse):
079 743 90 05; Hansueli Schütz (KV Schweiz): 079 617 23 02