Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Bundesrätliches Konjunkturprogramm - Zu wenig wirksam, zuviel Steuergeschenke für Reiche
Bern (ots)
Mit der Lancierung eines Konjunkturprogramms zeigt der Bundesrat erstmals, dass er den Ernst der wirtschaftlichen Lage in der Schweiz erkannt hat. Allerdings ist das Programm zu klein, um einen deutlichen Anstieg der Arbeitslosigkeit verhindern zu können. Ein Konjunkturprogramm muss mindestens einen Umfang von 5 Mrd. Fr. haben - davon mindestens 3 Mrd. Fr. für Bauten und 2 Mrd. Fr. zur Stärkung der Kaufkraft. Das Geld dafür hat der Bund mit dem Überschuss von voraussichtlich 4.6 Mrd. Fr. Ende Jahr bereits in der Kasse.
Bund, Kantone und Gemeinden haben viele ausführungsreife Bauprojekte, die beschleunigt realisiert werden können, wie z.B. - Projekte im Infrastrukturfonds (ca. 1 Mrd. Fr.) - Hochwasserschutzmassnahmen und Lawinenverbauungen (mehrere Mrd. Fr. - nicht nur 66 Mio. wie vom Bundesrat vorgeschlagen) - Projekte im Agglomerationsprogramm (Total 3.5 Mrd. Fr.) - Lärmsanierungen bei den SBB - Bau und ökologische Sanierung von Gebäuden (Verwaltung, Schulen, Spitäler) - Sozialer Wohnungsbau
In nächster Zeit ist mit einem Anstieg der Arbeitslosigkeit zu rechnen. Es wird weniger konsumiert. Darum braucht es Massnahmen zur Stützung der Kaufkraft.
- Anpassung der Krankenkassen-Prämienverbilligungen an die Prämienentwicklung der letzten Jahre (500 Mio. Fr.) - Erhöhung der Familienzulagen auf 250 Fr. bzw. 300 Fr./Mt. für Kinder in beruflicher Ausbildung (600 Mio. Fr.) - Ausschüttung der Erträge aus der CO2-Abgabe (250 Mio. Fr.) - Senkung der Hypothekarzinsen um 0.25 Prozent (600 Mio. Fr.)
Ergänzend dazu sind Massnahmen im Bildungsbereich erforderlich. Diese helfen nicht nur der Konjunktur, sondern stärken auch langfristig den Werkplatz Schweiz.
Die geplanten Steuererleichterungen hingegen kommen vor allem hohen Einkommen zu gute. Sie sind unsozial und bringen auch konjunkturpolitisch nichts, da hohe Einkommen einen grossen Teil der eingesparten Steuern auf die hohe Kante legen (s. SGB-Dossier Nr. 62). Der SGB lehnt diese Steuergeschenke deshalb ab.
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