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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

6. IV-Revision ist so inakzeptabel Wer a sagt, muss auch b sagen!

Bern (ots)

So nicht! Der SGB lehnt den gegenwärtigen Vorschlag
zu einer 6. IV-Revision und den damit verbundenen Leistungsabbau ab.
Wiedereingliederung ist keine Einbahnstrasse. Auch die Arbeitgeber 
haben dazu ihren (Pflicht)anteil beizusteuern. Denn das deklarierte 
Ziel der Revision, mit einer "eingliederungsorientierten 
Rentenre-vision" den bisherigen Rentner/innenbestand innert sechs 
Jahren um
5 % (12'500 gewichtete Renten resp. 16'500 IV-Rentenbezüger/innen) zu
reduzieren, kann nur erreicht werden, wenn die Arbeitgeber die 
nötigen Stellen schaffen. Ohne den Zwang einer Quote wird dies nicht 
gehen. Der SGB schlägt darum vor, dass Unternehmen ab 100 
Angestellten mindestens zu 1 % IV-Rentner/innen resp. von der IV 
vermittelte Personen zu beschäftigen haben. Wer die Quote nicht 
einhält, hat für jeden solchen mangelnden Arbeitsplatz eine Sanktion 
von einer durchschnittlichen jährlichen IV-Rente zu bezahlen. Ohne 
eine solche Massnahme droht die Wiedereingliederung für die wieder 
Einzugliedernden zum Bumerang zu werden: Sie verlieren ihre IV-Rente,
bekommen trotzdem keine Stelle und werden neu von der Sozialhilfe 
abhängig. Für RentenbezügerInnen, die über 50 Jahre alt sind und 
damit in Wirklichkeit kaum vermittelt werden können, soll zudem eine 
Besitzstandwahrung eingeführt werden. Ohne diese beiden Ergänzungen 
lehnt der SGB eine 6. IV-Revision ab.
Auch administrative Gründe sprechen gegen eine solche 6.IV-Revision. 
Zuerst einmal sollen die mit der 5. IV-Revision eingeführten 
Eingliederungsinstrumente ausgewertet werden. Alles andere wäre 
unprofessionelles Restrukturierungsfieber. Ausserdem beantragt der 
SGB, sich nicht bloss auf die Leistungen zu beschränken, sondern 
ebenso neue Finanzierungsquellen zu prüfen.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Colette Nova, 079 428 05 90
Ewald Ackermann, 031 377 01 09

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