Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Sozialpartnerschaft beim Bund stärken
Bern (ots)
Die Sozialpartnerschaft beim Bund steht seit Jahren in der Krise. Seit einiger Zeit stellt garaNto ausserdem ein Malaise in den Beziehungen zum Eidg. Finanzdepartement (EFD) und zur Eidg. Zollverwaltung (EZV) fest. Trotz der klaren Regelung in Artikel 33 des Bundespersonalgesetzes (BPG) wird die Sozialpartnerschaft beim Bund stiefmütterlich behandelt. Die Gewerkschaft garaNto hat an ihrem Kongress in Thun am 10. Juni 2010 deshalb eine entsprechende Resolution einstimmig verabschiedet. Nach wie vor dominiert das Machtgefälle zwischen Arbeitgeber Bund und Gewerkschaften die Sozialpartnerschaft: Der Arbeitgeber Bund kann jederzeit einseitig Erlasse in Kraft setzen, ohne dass eine sozialpartnerschaftliche Verständigungslösung vorliegt. Das Anstellungsrecht wird laufend verändert und teilweise im Sinne der tieferen Standards des Obligationenrechts verschlechtert. Die Änderungen folgen mit hoher Kadenz und - unter nicht nachvollziehbarem - hohem Zeitdruck. Mit Einladungen zu Ämterkonsultationen werden echte Verhandlungen umgangen. Immer mehr setzt sich eine Kultur der Gesprächsverweigerung durch oder es werden einfach vollendete Tatsachen geschaffen. Die Instrumente der Sozialpartnerschaft sind stumpf. Der Begleitausschuss der Sozialpartner (BAS) ist ein reines Beratungsgremium des Bundesrates und besitzt keine Entscheidkompetenzen. Die gemeinsame Absichtserklärung zwischen Bundesverwaltung und den Gewerkschaften ist völlig unverbindlich. So verstandene Mitwirkung hat nichts mit echter Sozialpartnerschaft zu tun und noch weniger mit dem Grundsatz auf "gleicher Augenhöhe" verhandeln. Gegenüber Sozialpartnerschaften mit Gesamtarbeitsverträgen (GAV) steht der Arbeitgeber Bund klar im Hintertreffen. GAV-Änderungen setzen immer Verhandlungen voraus und erfordern das Einverständnis beider Parteien. Davon ist der Bund jedoch meilenweit entfernt. Die Gewerkschaft garaNto fordert: Ein Bekenntnis des Bundes zu echter Sozialpartnerschaft auf gleicher Augenhöhe und auf allen Hierarchiestufen (Bundesrat, Departemente, Personalamt, Verwaltungen und Dienststellen). Die Rolle des BAS ist aufzuwerten. Die Gemeinsame Absichtserklärung muss künftig verbindlichen Charakter erhalten. Es sind gemeinsame paritätische Entscheidorgane einzusetzen. Die entsprechende Rechtsgrundlage ist in Art. 33 Abs. 4 BPG verankert.
Kontakt:
garaNto - Die Gewerkschaft des Zoll- und GrenzwachtpersonalsAndré
Eicher, Zentralsekretär garaNto, Tel. 079 380 52 53
Oscar Zbinden, Informationsbeauftragter garaNto, Tel. 079 698 34 17