Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Umsetzung Schwarzarbeitsgesetz/ "Vergessen" der Sozialversicherungen ist zu sanktionieren
Bern (ots)
Die Schwarzarbeits-Kontrollen stellen zahlreiche Verstösse gegen das Sozialversicherungsrecht fest. "Vergessene" Anmeldungen oder die "vergessene" Ablieferung der Sozialversicherungsbeiträge haben jedoch für den Arbeitgeber kaum Konsequenzen. Mit einer nachträglichen Anmeldung nach der Kontrolle kann er seine Weste rein waschen. Diesen unbefriedigenden Befund belegt der heute veröffentlichte Bericht des SECO über die Umsetzung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Das ist für den SGB nicht akzeptabel: Bei Arbeitsaufnahme müssen die nötigen Anmeldungen bei den Sozialversicherungen getätigt werden. Für den SGB ist klar: Wer dies nicht tut, gehört sanktioniert. Positiv zu vermerken ist, dass die kantonalen Kontrollen und Sanktionen seit 2008 zugenommen haben.
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