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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Inakzeptabel: Höhere Prämien für schlechtere Leistungen der Unfallversicherung

Bern (ots)

Die sozialpolitische Kommission des Nationalrats
dreht gleich bei mehreren, soliden Sozialversicherungen an der 
Abbauschraube: Einerseits bei der AHV, anderseits bei der 
Unfallversicherung.
Es ist haarsträubend, die Privatversicherer diktieren die Revision 
der Unfallversicherung: Diese ist in bester Verfassung und schreibt 
schwarze Zahlen. Ungeachtet dessen plant die Mehrheit der 
vorberatenden Nationalratskommission in dieser Sozialversicherung 
groben Leistungsabbau. Damit eröffnen sie den Privatversicherern ein 
lukratives Geschäftsfeld mit teuren Zusatzversicherungen für hohe 
Einkommen.
Um den Privatversicherern neue Einnahmequellen zu eröffnen, will die 
Kommissionsmehrheit ohne Not die obligatorische Versicherungsdeckung 
im Unfallversicherungsgesetz (UVG) massiv kürzen (von 126'000 auf 
101'000 Franken Jahreslohn). In der Folge würden auch die Leistungen 
für mittlere und tiefe Einkommen sinken. Und wegen der so 
entstandenen Einnahmeausfälle müssten die Prämien in der 
Grundversicherung für alle um 2 Prozent erhöht werden. Um die 
Leistungen auf dem bisherigen Niveau zu halten, müssten die Firmen 
teure Zusatzversicherungen abschliessen und Arbeitgeber und 
Arbeitnehmende hätten Mehrkosten zu tragen.
Auch der Beschluss, Invaliditätsrenten für Unfallversicherte unter 
einem IV-Grad von 20 Prozent abzuschaffen, passt zu diesem Bild einer
privatversicherungshörigen Politik. Erwerbstätige sollen ihren 
Erwerbsausfall bei unfallbedingten Invaliditäten von bis zu 20 
Prozent neu beim Arbeitgeber einfordern statt wie bisher beim 
Unfallversicherer. Dies ist ein Rückfall ins 19. Jahrhundert mit 
unnötig vielen und teuren Gerichtshändeln, die das Arbeitsverhältnis 
belasten. Unhaltbar sind auch die Rentenkürzungen für Unfallinvalide,
die ins AHV-Alter eintreten: Ihre Renten würden massiv gekürzt, 
teilweise sogar ganz gestrichen.
Die 11. AHV-Revision bleibt auf Absturzkurs: Die unpopuläre Erhöhung 
des Frauenrentenalters wäre nur annehmbar, wenn die dadurch bewirkten
Einsparungen von mindestens 800 Millionen für eine soziale Frührente 
verwendet würden.
Der SGB fordert die Räte auf, die unsozialen Beschlüsse bei der AHV 
und der Unfallrevision zu korrigieren. Ansonsten hat der 7. März 
gezeigt, dass das Volk den Demolierungsplänen zugunsten der 
Lebensversicherer die rote Karte zeigt.

Kontakt:

Schweizerischer Gewerkschaftsbund
Rolf Zimmermann, Leiter SGB-Sekretariat, 031 377 01 21 oder 079 756
89 50
Peter Lauener, Leiter Kommunikation, 079 650 12 34

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  • 23.06.2010 – 14:55

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