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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

Teilrevision des Schuldbetreibungs- und Konkursrechtes (SchKG/ Sozialplanpflicht weiter fassen - keine Sanierung auf dem Rücken des Personals

Bern (ots)

Der SGB begrüsst den Vorschlag des Bundesrates, eine
Sozialplanpflicht einzuführen. Dieser soziale Fortschritt drängte 
sich seit langem auf - der Schutz der Arbeitnehmenden vor 
Massenent-lassungen ist in den Nachbarstaaten im Unterschied zur 
Schweiz in den letzten Jahren kontinuierlich weiter entwickelt 
worden. Der SGB bedauert jedoch, dass diese Pflicht nur für Betriebe 
mit mehr als 250 Mitarbeitenden gelten soll. Er beantragt, diesen 
Sockel auf 100 zu senken, damit mehr Arbeitnehmer/innen von einer 
Abfederung der negativen Folgen einer Massenentlassung profitieren 
können.
Klar lehnt der SGB hingegen ab, dass die Übernehmer eines im 
Rahmen eines Insolvenzverfahrens erworbenen Betriebes künftig von der
Pflicht enthoben werden sollen, die bisherigen Arbeitsverträge zu 
übernehmen. Eine solche Sanierung eines Unternehmens auf dem Rücken 
des Personals ist inakzeptabel. Eine Sanierung hat in erster Linie 
die Stellen zu erhalten. Das sehr flexible Schweizer Arbeitsrecht 
ermöglicht den Arbeitgebern genügend Spielraum. Die Aufgabe dieser 
bisherigen Garantie bedeutet nichts anderes, als die Kosten der 
Sanierung der Arbeitslosenversicherung zu übertragen.
Die Behauptung, wonach im Falle von Insolvenz die Garantie der 
bisherigen Arbeitsverträge für die Neuerwerber die Übernahme solcher 
Betriebe erschwerte, ruht auf keiner empirischen Grundlage. Dem SGB 
ist kein Fall bekannt, in dem ein potentieller Neuerwerber eines 
insolventen Betriebes auf dessen Erwerb wegen der Übernahmepflicht 
der bisherigen Arbeitsverträge verzichtet hat. Hingegen gibt es viele
missbräuchliche Konkursfälle, mittels derer anstehenden 
Lohnforderungen zu entkommen versucht wird. Schliesslich sind auch 
Pseudo-Sanierungen, deren wirkliches Ziel die Entlassung von Personal
ist, eine Wirklichkeit. Dagegen sind Massnahmen zu ergreifen.

Kontakt:

Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär, 078 690 3509

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