Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB
Schutz vor missbräuchlichen Kündigungen/ Ein erster Schritt, aber noch zu zaghaft
Bern (ots)
Der Bundesrat schlägt im Rahmen einer OR-Revision (Ende der Vernehmlassungsfrist in diesen Tagen) eine Verschärfung der Sanktionen bei missbräuchlichen und ungerechtfertigten Kündigungen vor. Das ist zu begrüssen. Der Bundesrat bewegt sich jedoch zu zaghaft in die gute Richtung.
Missbräuchlich ausgesprochene Kündigungen, d.h.: Kündigungen, deren Missbräuchlichkeit durch ein Gericht festgestellt worden ist, werden heute maximal mit sechs Monatslöhnen bestraft. Neu soll diese Sanktion auf maximal 12 Monatslöhne erhöht werden. Auch diese Verschärfung entwickelt zu wenig abschreckende Wirkung.
Zudem schlägt der Bundesrat vor, dass Kündigungen aus wirtschaftlichen Gründen an Personalvertretende neu automatisch als missbräuchlich gelten. Auch das ist ein Fortschritt, aber ein zag-hafter.
Für den SGB ist klar: Eine Gesetzgebung, die Arbeitnehmende mit gewerkschaftlicher Vertretungsrolle effizient schützen will, muss auch die Wiedereinstellung der missbräuchlich gekündigten Personen ermöglichen. Nur eine solche Bestimmung schützt ausreichend präventiv und sorgt damit für sozialpartnerschaftliche Verhandlungen auf Augenhöhe. Ein Novum wäre das Recht auf eine solche Wiedereinstellung nicht, ermöglicht doch das Gleichstellungsgesetz genau diese seit anderthalb Jahrzehnten, ohne dass Klagen aufgekommen wären.
Die lange Reihe von missbräuchlichen Kündigungen an Gewerkschaftsvertreter/innen in den letzten Jahren und bis zu den heutigen Tagen zeigt, dass dringend Handlungsbedarf besteht.
Die Vernehmlassung des SGB zur Whistleblow-Gesetzgebung finden Sie auf: www.sgb.ch unter Dokumente/Vernehmlassungen.
Kontakt:
- Jean Christophe Schwaab, Zentralsekretär SGB
078 690 35 09
- Ewald Ackermann, Information SGB
031 377 01 09