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Schweizerischer Gewerkschaftsbund SGB

GaraNto: Willkürliche Lohnkürzungen beim Zoll

Bern (ots)

Die Zollkreisdirektion (KD) Schaffhausen hat in neun Fällen Lohnkürzungen von minus 1% bis minus 2% ausgesprochen und dabei grundlegende Verfahrensregeln verletzt. Die Gewerkschaft garaNto fordert die sofortige Rücknahme dieser Lohnkürzungen bei der Eidg. Zollverwaltung (EZV). Doch die Oberzolldirektion stellt sich taub und billigt das willkürliche Vorgehen der KD SH. Der Arbeitgeber Bund kann im Rahmen der vierstufigen Personalbeurteilung die Löhne seiner Angestellten unter bestimmten Bedingungen kürzen: Wenn die "Ziele nicht erreicht" (Beurteilungsstufe 1) oder während drei aufeinander folgenden Jahren die "Ziele weitgehend erreicht" (Beurteilungsstufe 2) sind. In der aktuellen Auseinandersetzung geht es um Lohnkürzungen bei Mitarbeitenden, die ihre "Ziele weitgehend erreicht" haben. Die KD SH hat Lohnkürzungen in neun Fällen ausgesprochen, ohne die Betroffenen vorgängig angehört zu haben, wie es die Verfahrensregeln vorsehen. Das ist rechtswidrig und willkürlich. Noch gravierender ist die Weigerung der Oberzolldirektion in Bern, die willkürlichen Lohnkürzungen der KD SH aufzuheben. Hintergrund dieses Konflikts ist die personalfeindliche Umsetzung der Personalbeurteilung in der EZV. Die EZV weist bis zu vier Mal so viele Mitarbeitende in Beurteilungsstufe 2 auf als die anderen Bundesämter. Sie fordert von den Vorgesetzten die Einhaltung versteckter Quoten. Wer diese nicht einhält, wird selbst Quotenopfer. Die rigide, teils gar repressive Umsetzung der Personalbeurteilung hat in der EZV zu hoher Resignation bei ihrem Personal geführt, wie auch die Personalbefragung des Bundes 2010 zeigt: Die EZV liegt im letzten Drittel des Ratings unter den Bundesämtern. Bisher hat die EZV stets verneint, Lohnkürzungen bei Mitarbeitenden mit der Beurteilungsstufe 2 anzuwenden. Mit ihrem Wortbruch stösst sie gegenwärtige wie auch künftig betroffene Mitarbeitende und Vorgesetzte vor den Kopf. In der EZV fehlt die ordnende Hand, die diesem Spuk ein Ende bereitet. Deshalb hat garaNto am 22. November 2011 die EZV-Angestellten zum legalen Widerstand gegen die Personalbeurteilung in der EZV aufgerufen. Weitere gewerkschaftliche Aktionen sind in Vorbereitung.

Kontakt:

André Eicher, Zentralsekretär garaNto, Tel. 079 380 52 53
Monbijoustrasse 61, Postfach 1171, 3000 Bern 23
E-Mail: info@garanto.ch - Tel. 031 373 33 66 - Fax 031 373 33 60

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