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SWISSMEDIC: Hämovigilanz – Meldesystem für unerwünschte Vorkommnisse bei Bluttransfusionen

(ots)

Swissmedic zieht ein erstes Fazit über neues Meldesystem

Swissmedic legt den ersten Erfahrungsbericht über das neue 
Meldesystem im Bereich der Bluttransfusionen vor. Die Meldung, 
Erfassung und Auswertung unerwünschter Vorkommnisse bei 
Bluttransfusionen, die so genannte Hämovigilanz, wurde Anfang 2002 
zusätzlich zu den bereits bestehenden Qualitätssicherungssystemen im 
Blutspendewesen eingeführt. Das Ziel ist, exakte Daten über die mit 
der Verabreichung von Blutkomponenten verbundenen Risiken zu 
erheben, vermeidbare Vorkommnisse zu eliminieren und neue Risiken 
rasch zu erkennen.
Eine Übersicht über die Erfahrungen seit Einführung der Meldepflicht 
liegt in Berichtsform vor. Die Anzahl der von medizinischen 
Fachpersonen weiter geleiteten Hämovigilanz-Meldungen nahm im Jahr 
2003 auf total 468 Meldungen zu (2002: 271). Als Folge der von 
Swissmedic zusätzlich geplanten Informationsmassnahmen über die 
Meldepflicht und des systematischen Ausbaus der 
Qualitätssicherungssysteme in den Spitälern ist von einer weiteren 
Zunahme auszugehen. In den beiden abgeschlossenen Berichtsjahren 
wurden vier Fälle mit Todesfolge gemeldet, wobei der Zusammenhang 
mit der Transfusion nicht abschliessend beurteilt werden kann. 19 
Transfusionsreaktionen wurden als lebensbedrohlich eingestuft. Die 
bisher gemeldeten Fälle lassen keine Rückschlüsse auf neue 
medizinische Erkenntnisse zu. Der vorliegende Bericht fokussiert 
indes auf wiederholt beobachtete Problematiken und orientiert das 
medizinische Personal über diese Risiken sowie sinnvolle Massnahmen 
zu deren Minimierung. Kreislaufüberlastung und schwere allergische 
Reaktionen nach Bluttransfusionen zählten zu den häufigsten 
schwerwiegenden Vorkommnissen. Es wurden auch 13 Verwechslungen 
gemeldet, glücklicherweise ohne gravierende Folgen. Swissmedic 
fordert, dass die Patientenidentifikation verbessert wird - nicht 
nur bei der Verabreichung von labilen Blutprodukten, sondern bereits 
bei der Blutentnahme für die Verträglichkeitsprüfung. Im Weiteren 
unterstreicht Swissmedic nachdrücklich die Wichtigkeit der korrekten 
Abklärung nach einer unerwünschten Reaktion.
Im Transfusionsbereich gilt das Prinzip des „Optimal Use“ und damit 
die Bemühungen, Blut und Blutprodukte nur dann einzusetzen, wenn sie 
medizinisch unbedingt notwendig sind. Auch so lassen sich 
unerwünschte Vorkommnisse vermeiden.
Das seit Anfang 2002 geltende Heilmittelgesetz verpflichtet die rund 
200 Schweizer Spitäler und Blutspendezentren, unerwünschte 
Vorkommnisse bei Bluttransfusionen sowie Qualitätsprobleme bei der 
Herstellung von Blutkomponenten Swissmedic zu melden und zur 
Wahrnehmung der Meldepflicht verantwortliche Personen zu ernennen.
Zum Aufbau der Hämovigilanz zählte vorab die Information der 
betroffenen Kreise über die neue Meldepflicht. Als zentrale 
Meldestelle analysiert Swissmedic die anonymisierten Meldungen, 
stellt Daten über die mit der Bluttransfusion verbundenen Risiken 
zusammen und orientiert die Fachpersonen.
Weitere Auskünfte:
Monique Helfer, Tel. 031 322 02 76

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