SWISSMEDIC: Hämovigilanz Meldesystem für unerwünschte Vorkommnisse bei Bluttransfusionen
(ots)Swissmedic zieht ein erstes Fazit über neues Meldesystem
Swissmedic legt den ersten Erfahrungsbericht über das neue Meldesystem im Bereich der Bluttransfusionen vor. Die Meldung, Erfassung und Auswertung unerwünschter Vorkommnisse bei Bluttransfusionen, die so genannte Hämovigilanz, wurde Anfang 2002 zusätzlich zu den bereits bestehenden Qualitätssicherungssystemen im Blutspendewesen eingeführt. Das Ziel ist, exakte Daten über die mit der Verabreichung von Blutkomponenten verbundenen Risiken zu erheben, vermeidbare Vorkommnisse zu eliminieren und neue Risiken rasch zu erkennen.
Eine Übersicht über die Erfahrungen seit Einführung der Meldepflicht liegt in Berichtsform vor. Die Anzahl der von medizinischen Fachpersonen weiter geleiteten Hämovigilanz-Meldungen nahm im Jahr 2003 auf total 468 Meldungen zu (2002: 271). Als Folge der von Swissmedic zusätzlich geplanten Informationsmassnahmen über die Meldepflicht und des systematischen Ausbaus der Qualitätssicherungssysteme in den Spitälern ist von einer weiteren Zunahme auszugehen. In den beiden abgeschlossenen Berichtsjahren wurden vier Fälle mit Todesfolge gemeldet, wobei der Zusammenhang mit der Transfusion nicht abschliessend beurteilt werden kann. 19 Transfusionsreaktionen wurden als lebensbedrohlich eingestuft. Die bisher gemeldeten Fälle lassen keine Rückschlüsse auf neue medizinische Erkenntnisse zu. Der vorliegende Bericht fokussiert indes auf wiederholt beobachtete Problematiken und orientiert das medizinische Personal über diese Risiken sowie sinnvolle Massnahmen zu deren Minimierung. Kreislaufüberlastung und schwere allergische Reaktionen nach Bluttransfusionen zählten zu den häufigsten schwerwiegenden Vorkommnissen. Es wurden auch 13 Verwechslungen gemeldet, glücklicherweise ohne gravierende Folgen. Swissmedic fordert, dass die Patientenidentifikation verbessert wird - nicht nur bei der Verabreichung von labilen Blutprodukten, sondern bereits bei der Blutentnahme für die Verträglichkeitsprüfung. Im Weiteren unterstreicht Swissmedic nachdrücklich die Wichtigkeit der korrekten Abklärung nach einer unerwünschten Reaktion.
Im Transfusionsbereich gilt das Prinzip des Optimal Use und damit die Bemühungen, Blut und Blutprodukte nur dann einzusetzen, wenn sie medizinisch unbedingt notwendig sind. Auch so lassen sich unerwünschte Vorkommnisse vermeiden.
Das seit Anfang 2002 geltende Heilmittelgesetz verpflichtet die rund 200 Schweizer Spitäler und Blutspendezentren, unerwünschte Vorkommnisse bei Bluttransfusionen sowie Qualitätsprobleme bei der Herstellung von Blutkomponenten Swissmedic zu melden und zur Wahrnehmung der Meldepflicht verantwortliche Personen zu ernennen.
Zum Aufbau der Hämovigilanz zählte vorab die Information der betroffenen Kreise über die neue Meldepflicht. Als zentrale Meldestelle analysiert Swissmedic die anonymisierten Meldungen, stellt Daten über die mit der Bluttransfusion verbundenen Risiken zusammen und orientiert die Fachpersonen.
Weitere Auskünfte: Monique Helfer, Tel. 031 322 02 76