Squeeze-out: Revision gegen Entscheidung des OLG München
Arnstorf (euro adhoc) -
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Die Gesellschaft hat ihren Prozessbevollmächtigten angewiesen, gegen das vom Oberlandesgericht München am 23. November 2006 verkündete Urteil, in dem die Berufung der Gesellschaft gegen das am 01. Februar 2006 durch das Landgericht Landshut ergangene erstinstanzliche Urteil zurückgewiesen wurde, fristgerecht Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen.
Das Landgericht Landshut hatte in seiner Entscheidung vom 01. Februar 2006 den Anfechtungsklagen verschiedener Aktionäre bezüglich des am 25. Februar 2005 von der Hauptversammlung gefassten Squeeze-out Beschlusses stattgegeben. Nach Ansicht der Gesellschaft und ihrer Berater ist sowohl dieses Urteil als auch die Berufungsentscheidung des Oberlandesgerichts München mit Rechtsfehlern behaftet, so dass die Einlegung der Revision geboten ist.
Arnstorf, 22. Dezember 2006
Johann Lindner geschäftsführender persönlich haftender Gesellschafter
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Christine Nussbaumer
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Branche: Bau
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WKN: 648720
Börsen: Bayerische Börse / Freiverkehr