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Künstliche Intelligenz im Schweizer Recht

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Das Thema künstliche Intelligenz (KI) wurde vom Schweizer Gesetzgeber lange Zeit vernachlässigt. Nachdem die EU anfangs Jahr einen Verordnungsvorschlag vorgelegt hat, sehen RechtswissenschaftlerInnen auch für die Schweiz Handlungsbedarf. Prof. Dr. Melinda Lohmann, Direktorin der Forschungsstelle für Informationsrecht der Universität St.Gallen (FIR-HSG), hat am Positionspapier «Ein Rechtsrahmen für künstliche Intelligenz» der Digital Society Initiative mitgewirkt. Dieses wurde gestern Schweizer Parlamentariern vorgestellt. Das Papier schlägt Ansätze für die rechtliche Handhabung von KI in der Schweiz vor.

Ein HSG-Videobeitrag beleuchtet mögliche Risiken von KI: Einerseits stellen sich neue Fragen zu Haftung sowie Verantwortlichkeit bei Entscheidungen oder Aktionen, aber auch zu Datenschutz, Privatsphäre, Diskriminierung und Transparenz. Datenbasierte KI-Prozesse sollen als «Blackbox» geöffnet und erklärbar gemacht werden. Letztlich stelle sich auch die Frage der Manipulation von KI-Systemen, beispielsweise hinsichtlich Empfehlungsalgorithmen.

KI nimmt immer stärker Einfluss auf verschiedenste Lebensbereiche. Regulierungen seien hier eine Chance, Rechtssicherheit zu schaffen, sagt Professorin Melinda Lohmann. Innovationen können so gefördert werden, gleichzeitig bestehe die Gefahr, «dass die Innovation im Keim erstickt wird». Für die Schweiz sei punktuelles Regulieren zu empfehlen, anstelle der horizontalen Einführung eines KI-Gesetzes über alle Branchen hinweg. So könne sektorspezifischen Besonderheiten Rechnung getragen werden.

Kontakt für Rückfragen:

Prof. Dr. Melinda Lohmann, Direktorin der Forschungsstelle für Informationsrecht ( FIR-HSG)

melinda.lohmann@unisg.ch

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