ChatGPT: Was Unternehmen beachten sollten
Sehr geehrte Medienschaffende
Der neue Chatbot von OpenAI wird bereits von vielen Menschen genutzt. Doch gerade für Unternehmen stellt sich die Frage, welche rechtlichen Aspekte beachtet werden müssen, wenn die eigenen Mitarbeitenden sich bei ihrer Arbeit von ChatGPT unterstützen lassen. Prof. Dr. Isabelle Wildhaber vom Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten (FAA-HSG) der Universität St.Gallen beleuchtet in einem Videobeitrag diese rechtlichen Fragen.
Eine Technologie wie ChatGPT in Unternehmen ganz zu verbieten, sei nicht ratsam. Stattdessen, so erklärt die Rechtsprofessorin, seien Anweisungen zur Nutzung sinnvoll, wie: Bewusstsein schaffen für Unvollständigkeit und Fehleranfälligkeit der Outputs, keine Geschäftsgeheimnisse eingeben, Vorsicht mit Personendaten und Urheberrechte beachten.
Für Hintergrundgespräche und Interviews steht Isabelle Wildhaber gerne zur Verfügung.
Sämtliche Beiträge zu ChatGPT finden Sie gesammelt im Themenschwerpunkt auf unserer Webseite.
Kontakt:
Prof. Dr. Isabelle Wildhaber, Forschungsinstitut für Arbeit und Arbeitswelten (FAA-HSG)
+41 71 224 28 01, isabelle.wildhaber@unisg.ch
Mit besten Grüssen Ihre HSG-Kommunikation Universität St.Gallen (HSG) Kommunikation Dufourstrasse 48 CH-9000 St.Gallen Tel.: +41 71 224 22 25 kommunikation@unisg.ch www.unisg.ch www.linkedin.com/school/university-of-st-gallen www.twitter.com/HSGStGallen www.youtube.com/HSGUniStGallen www.facebook.com/HSGUniStGallen/ www.instagram.com/unistgallen/ HSG Focus – Das Unimagazin für Tablets und Smartphones: www.hsgfocus.unisg.ch ------------------- Newsletter abbestellen, E-Mail-Adresse ändern per E-Mail an kommunikation@unisg.ch Datenschutzhinweis: Ihre Mail-Adressen werden ausschliesslich zum Versand dieses Newsletters verwendet und keinen Drittpersonen zur Verfügung gestellt.