Integrationsbuero: Rechtssammlung zu den bilateralen Abkommen I
Bern (ots)
Elektronisches Register des für die Schweiz relevanten EU- Gemeinschaftsrechts
Mit dem Inkrafttreten der bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft am 1. Juni 2002 wurde für die Schweiz eine erhebliche Anzahl gemeinschaftsrechtlicher Erlasse relevant. Ein elektronisches Register wird ab 1. Oktober den Zugang zum massgebenden EU-Gemeinschaftsrecht erleichtern.
Das Register ist vom Integrationsbüro EDA/EVD in Zusammenarbeit mit der Bundeskanzlei erstellt worden. Es soll interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie Anwälten und Behörden den Umgang mit den bilateralen Abkommen vom 21. Juni 1999 erleichtern. Die Rechtssammlung steht ab 1. Oktober 2003 in den drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch, Italienisch) im Internet unter http://www.admin.ch/ch/d/eur/ zur Verfügung. Das Register führt sämtliche für die Schweiz massgebenden EU-Erlasse mit ihrem Titel, ihrer Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union und weiteren nützlichen Angaben auf. Das Register ermöglicht zudem den Zugriff auf den Volltext der ge-meinschaftsrechtlichen Erlasse. Mit Hilfe eines Links vom Register auf die Homepage von EUR- Lex (elektronisches Portal zum Recht der EU: http://europa.eu.int/eur-lex/) kann der gewünschte Erlass eingesehen werden.
Die schweizerische Sammlung folgt der gemeinschaftsrechtlichen Vorgehensweise und stellt keine konsolidierte Versionen der Erlasse zur Verfügung, sondern listet unterhalb eines Erlasses jeweils die für die Schweiz relevanten Änderungen auf. Zur Unterstützung bietet das elektronische Register Links zu weiteren nützlichen Homepages an. So wird beispielsweise der Zugang zu den Abkommen sowie zum schweizerischen Recht gewährleistet.
Integrationsbüro EDA/EVD - Bundeskanzlei
Integrationsbüro EDA/EVD Information www.europa.admin.ch Adrian Sollberger, Tel. 031 322 26 40