Wettbewerbskommission verfügt die sofortige Aufschaltung des digitalen Teleclub-Programmangebotes gegenüber der Cablecom
Zürich (ots)
Die Wettbewerbskommission hat heute das von der Teleclub AG eingereichte Gesuch um Anordnung vorsorglicher Massnahmen gutgeheissen und die sofortige Aufschaltung des digitalen Teleclub-Programmangebotes auf den Kabelnetzen der Cablecom angeordnet.
Die Teleclub AG hatte am 9. April 2002 die Einleitung einer Untersuchung der Wettbewerbskommission gegenüber der Cablecom verlangt und um die Anordnung von vorsorglichen Massnahmen während der Dauer des Verfahrens ersucht.
Hintergrund der Verfahrenseinleitung war die Weigerung der grössten Kabelnetzbetreiberin der Schweiz, den ihr angeschlossenen 1.5 Millionen Haushaltungen das digitale Teleclub-Programmangebot anzubieten und es hierzu auf ihr Netz aufzuschalten. Mit diesem Verhalten versuchte Cablecom, das von ihr verbreitete digitale Angebot vor unliebsamer Konkurrenz zu schützen. Im Rahmen des Gesuches um Erlass vorsorglicher Massnahmen wurde von der Teleclub AG beantragt, Massnahmen in dem Sinne anzuordnen, dass Cablecom verpflichtet wird, das Teleclub-Programm bereits während der Durchführung der Untersuchung aufzuschalten. Diesem Gesuch hat nun die Wettbewerbskommission entsprochen.
Die Teleclub AG begrüsst diesen Entscheid. Angesichts der Monopolstellung, welche die Cablecom (wie jeder Kabelnetzbetreiber) innehat, und der Monopol-Infrastruktur, über welche sie mit ihren Kabelnetzen in den einzelnen von ihr versorgten Ortschaften verfügt, ist der Entscheid auch richtig und angemessen. Nachdem 95 Prozent der Haushaltungen an den Kabelnetzen angeschlossen sind, ist ein schweizerischer Programmveranstalter auf den Zugang zum Kabelnetz angewiesen. Es ist nicht akzeptabel, dass ein Wettbewerbsteilnehmer auf dem schweizerischen Medienmarkt eine Monopol-Infrastruktur betreiben kann, deren Aufbau letztendlich durch die (frühere) Gewährung von öffentlich-rechtlichen Konzessionen ermöglicht worden war, und diese Monopol-Infrastruktur Konkurrenten zum eigenen Vorteil vorenthalten können sollte. Auch aus medienpolitischen Gründen ist es nicht tolerierbar, dass eine ausländisch beherrschte Gesellschaft darüber entscheiden können soll, was der schweizerische Konsument und Bürger auf seinem Bildschirm empfangen kann und was nicht.
Weil die Haltung von Cablecom nicht auf einen Kapazitätsengpass auf dem Kabelnetz zurückzuführen war, sondern darauf beruht hatte, dass sie ihr eigenes digitales Programmangebot nicht dem Wettbewerb aussetzen wollte, ist der ergangene Entscheid nicht nur medien- und wettbewerbspolitisch geboten und zu begrüssen, sondern auch im Hinblick auf die dem Konsumenten zustehenden verfassungsmässigen Rechte der Informations- und Meinungsäusserungsfreiheit angebracht.
Beim ergangenen Entscheid der Wettbewerbskommission handelt es sich zwar vorerst um den Entscheid über die beantragten vorsorglichen Massnahmen und nicht über den Entscheid in der Untersuchung gegen die Cablecom an sich. Die Teleclub AG ist aber überzeugt, dass im Rahmen dieser Untersuchung letztendlich die Wettbewerbs- und Rechtswidrigkeit des Verhaltens der Cablecom festgestellt wird. Erfreulich ist, dass die Konsumenten, welche das digitale Teleclub-Programmangebot auf den Cablecom-Netzen empfangen möchten, nicht auf dieses verzichten müssen.
Kontakt:
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