Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) befürwortet private Netzgesellschaft
Aarau (ots)
Im Rahmen des Gesetzgebungsprozesses zur Regelung des Strommarktes spielt der nichtdiskriminierende Netzzugang eine zentrale Rolle, welche durch einen Regulator sicherzustellen ist. Die Grundlage dafür bildet das so genannte Unbundling, im Minimum die buchhalterische Trennung des Netzes von den übrigen Tätigkeitsbereichen eines Energieversorgungsunternehmens (EVU). Die aktuelle Konsultation der Ständeratskommission stellt die Frage nach dem Eigentum des Übertragungsnetzes. Weder im Gesetzesvorschlag des Bundesrates noch im Beschluss des Nationalrates aber auch nicht in der EU-Strommarktrichtlinie wird eine eigentumsmässige Abtrennung verlangt. Der VSE lehnt konsequenterweise grundsätzlich das Modell einer "Verstaatlichung" des Übertragungsnetzes ab. Die Swissgrid als Betriebsgesellschaft für das Übertragungsnetz und die ElCom als Regulationskommission sollen die Verantwortung für den regulierten "Marktplatz" des Übertragungs- und Verteilnetzes wahrnehmen.
Der VSE sieht die Priorität in der zügigen Schaffung des Strommarktgesetzes, um Rechtssicherheit in dem nach Kartellrecht geöffneten schweizerischen Strommarkt zu erhalten. Davon hängt direkt auch die Sicherheit der inländischen Stromversorgung ab.
Das Übertragungsnetz in der Schweiz ist das Rückgrad für unsere stabile Stromversorgung, es bildet auch die Funktion als westeuropäische Drehscheibe. Der Nutzen ist vielfältig sowohl für die Schweiz wie für Europa. Darum ist europäische Kompatibilität aber nicht darüber hinaus gefordert.
Der VSE fordert eine rasche Fertigstellung der Gesetzesgrundlagen für einen funktionierenden Strommarkt, umso mehr als sie EU im Juli 2007 ihre Strommärkte zu 100% geöffnet haben wird.
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