VSE: Bauernverband und VSE regeln Entschädigung für Datendurchleitung
Aarau (ots)
Der Branchenverband der Schweizerischen Elektrizitätsunternehmen VSE und der Schweizerische Bauernverband haben eine Entschädigung bezüglich Datentransfers für Dritte vereinbart.
Landwirte erhalten entsprechend einer Vereinbarung aus dem Jahre 1991 für Stromleitungen, die über ihr Kulturland führen, eine Abgeltung. Diese Vereinbarung erfährt ab Januar 2008 eine Ergänzung, indem auch der Datentransfer über die Stromleitungen entschädigt wird. Diese Ergänzung wurde notwendig, da das Bundesgericht entschieden hat, dass das Recht auf Datentransfer für Dritte nicht im Durchleitungsrecht für eine Stromleitung enthalten ist.
Pro Meter Kabel leisten die Netzbetreiber einen indexierten Entschädigungsansatz von 1.75 Franken; zusätzlich wird eine einmalige Umtriebsentschädigung von 100 Franken je Vertrag vergütet. Die neue Vereinbarung gilt für sämtliche Kabel- und Freileitungen im Boden und in der Luft ausserhalb von Bauzonen und unabhängig von Kabelart und Anzahl benutzter Fasern. Jede Entschädigung ist für eine Dauer von 25 Jahren gültig. Zudem wird die in der Vergangenheit erfolgte Drittnutzung mit 5% verzinst. Die Nachentschädigung an die Landwirte erfolgt von den Elektrizitätsunternehmen aus.
Die bestehende einvernehmliche Zusammenarbeit zwischen den Elektrizitätsunternehmen und den Landwirten wird mit dieser Regelung ausgebaut.
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Treuhand & Schätzungen Schweiz. Bauernverband
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