Bewirtschaftungsverordnungen Strom liefern die Grundlage für effektive Massnahmen in einer Mangellage
Aarau (ots)
Der VSE ist mit seiner Branchenorganisation OSTRAL für die Umsetzung allfälliger, vom Bundesrat festgelegter Bewirtschaftungsmassnahmen bei einer Strommangellage verantwortlich. Die möglichen Massnahmen und Abläufe im Krisenfall wurden für den Strombereich bereits seit Jahren erarbeitet und geübt. Der VSE begrüsst, dass die Verordnungsinhalte weitgehend mit den bestehenden Konzepten abgestimmt sind. Für eine effiziente Umsetzung müssen Rollen, Aufgaben und Vorgaben präzisiert und klar beschrieben werden.
Der Bundesrat hat am 23. November 2022 die Verordnungsentwürfe für Verwendungsbeschränkungen und Verbote, Sofortkontingentierung, Kontingentierung sowie Netzabschaltungen zur Vernehmlassung unterbreitet. Sie regeln die Umsetzung der Bewirtschaftungsmassnahmen im Fall einer allfälligen schweren Strommangellage. Der VSE hat heute zu den Verordnungsentwürfen Stellung genommen.
Massnahmen und Abläufe für den Strombereich seit Jahren erarbeitet und geübt
Der VSE ist mit der Branchenorganisation OSTRAL für die Umsetzung der vom Bundesrat festgelegten Bewirtschaftungsmassnahmen im Fall einer Strommangellage verantwortlich. Die möglichen Massnahmen und Abläufe im Krisenfall wurden für den Strombereich bereits seit Jahren erarbeitet und geübt. Alle Konzepte der Wirtschaftlichen Landesversorgung des Bundes sowie alle Umsetzungsdokumente der OSTRAL wurden in einem fundierten Prozess erarbeitet und aufeinander abgestimmt. Sämtliche Vorbereitungsarbeiten (z.B. Schulungen innerhalb der Branche, Grossverbraucherinformation) basieren auf diesen Grundlagen.
Der VSE begrüsst daher, dass die Verordnungsinhalte weitgehend mit diesen bestehenden Konzepten abgestimmt sind. Um die Umsetzung nicht zu gefährden, dürfen auch zukünftig keine kurzfristigen Änderungen an den Verordnungen und Konzepten vorgenommen werden, welche eine Änderung der Verantwortlichkeiten oder Abläufe zur Folge hätten.
Rollen und Aufgaben müssen präzisiert werden
Im Hinblick auf die verschiedenen Rollen, Aufgaben und Vorgaben besteht aus Sicht des VSE Präzisierungsbedarf: Aus allen Verordnungen muss klar und konsistent hervorgehen, welcher Akteur für welche Aufgaben zuständig ist, und worauf sich die Kompetenzen stützen, um die jeweilige Verantwortung wahrzunehmen. Besonders betrifft das die Aufgaben der Verteilnetzbetreiber, welche eine zentrale Rolle bei den Bewirtschaftungsmassnahmen in einer Mangellage spielen. Dies ist Voraussetzung für eine effiziente Umsetzung der Verordnungen durch alle Akteure im Falle einer Krise.
Weitergabe von Kontingenten muss praktikabel ausgestaltet werden
Der Bund hat für diesen Winter einen Pilotversuch für die Weitergabe von Kontingenten vorgesehen. Für die involvierten Stellen (z.B. Behörden, Energieversorger) stellt die Umsetzung dieser Möglichkeit in einer Krise eine grosse Herausforderung dar. Sie ist nur möglich, wenn die behördlichen Vorgaben die technische und organisatorische Machbarkeit berücksichtigen.
Link: Stellungnahme zu den Bewirtschaftungsverordnungen Strom
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