Angriff auf den WACC widerspricht den Zielen des Stromgesetzes
Aarau (ots)
Der Bundesrat möchte die Entschädigung für das in die Schweizer Stromnetze und Stromproduktion investierte, langfristig gebundene Kapital senken. Die Vorlage dazu ging heute in die Vernehmlassung. Die Anpassung des WACC-Konzepts wäre Gift für die dringend notwendigen Investitionen in unsere Energieversorgung und widerspricht den Zielen des Stromgesetzes, für die sich das Schweizer Stimmvolk soeben klar und deutlich ausgesprochen hat.
Der Umbau des Energiesystems wird in den nächsten Jahren grosse Investitionen in die erneuerbare Produktion sowie das Stromnetz erfordern. Für die Bereitstellung von Kapital für diese Investitionen - durch die Energiebranche wie auch von unabhängigen Investoren und Privaten - braucht es eine angemessene und vor allem verlässliche Entschädigung. Andernfalls riskiert die Schweiz, dass das Kapital dorthin abwandert, wo die Konditionen attraktiver sind, zum Beispiel im Ausland.
Die heutige Methodik für die Berechnung des Kapitalkostensatzes (WACC) hat sich bewährt und gewährleistet die nach der Annahme des Stromgesetzes dringend benötigte Planbarkeit und Stabilität für Investitionen. Eine politisch motivierte Anpassung der Methodik zur Senkung des WACC steht dazu im diametralen Gegensatz. Nicht nur das Stromnetz, das Rückgrat der Stromversorgung und der Enabler für den Umbau des Energiesystems, sondern auch die erneuerbaren Energien wären die Leidtragenden, denn der WACC für das Netz und der WACC für die Förderung der erneuerbaren Energien sind eng miteinander verknüpft. Eine Senkung des WACC würde die grossen Anstrengungen, die der Bundesrat, das Parlament und die Bevölkerung unternommen haben und noch unternehmen, um den Umbau zu beschleunigen (Stromgesetz, Solar- und Windexpress, Beschleunigungserlasse Produktion und Netz, usw.), unterminieren.
Was bisher galt, gilt auch weiterhin: Für die anstehenden riesigen Investitionen in unser Energiesystem und unsere Versorgungssicherheit braucht es nachhaltig stabile Finanzierungsbedingungen. Dafür setzt sich der VSE mit aller Kraft ein und wird dies auch in der aktuellen Vernehmlassung tun.
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