EANS-Adhoc: Lenzing AG
Außerordentliche Hauptversammlung genehmigt
Aktiensplit und Vorratsbeschlüsse für Kapitalmaßnahmen
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Unternehmen
10.12.2010
Die außerordentliche Hauptversammlung der Lenzing AG hat heute einstimmig einen Aktiensplit im Verhältnis 1 zu 7 beschlossen. Weiters haben die Aktionäre mehrheitlich mit 99,9% die Einräumung eines genehmigten Kapitals zur Ausgabe von neuen Aktien gegen Bar- oder Sacheinlage und eines bedingten Kapitals zur Ausgabe von Wandelschuldverschreibungen, jeweils mit der Ermächtigung des Vorstands, die Bezugsrechte der Aktionäre unter bestimmten Voraussetzungen mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, beschlossen.
Mit dem Aktiensplit wird ein seit vielen Jahren an das Unternehmen herangetragener Wunsch erfüllt, die Lenzing-Aktie leichter handelbar zu machen. Die Vorratsbeschlüsse für Kapitalmaßnahmen (d.h. das genehmigte und das bedingte Kapital) bieten der Lenzing AG künftig weitgehende Flexibilität zur Unterstützung des weiteren Unternehmenswachstums.
Rückfragehinweis:
Lenzing AG
Mag. Angelika Guldt
Tel.: +43 (0) 7672-701-2713
Fax: +43 (0) 07672-96301
mailto:a.guldt@lenzing.com
Branche: Chemie
ISIN: AT0000644505
WKN: 852927
Index: WBI
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Wien / Amtlicher Handel