SUVA: Immobilienverkäufe der Suva
Rückabwicklung erfolgreich abgeschlossen
Die Suva hat bei der Bewältigung der Probleme im Immobilienbereich
ein wichtiges Zwischenziel erreicht: Im Rahmen einer Vereinbarung
wurde die Rückabwicklung der als nichtig erachteten Verträge
beschlossen. Die Suva hat im Einverständnis mit der
Bundesanwaltschaft mit ihrem ehemaligen Mitarbeiter und dem
involvierten Immobilienhändler eine entsprechende Vereinbarung
getroffen. Damit ist die Suva wieder Eigentümerin der Liegenschaften
im Tessin und in der Deutschschweiz und es entsteht ihr aus den
seinerzeitigen Verkäufen kein Schaden.
Am 9. Dezember gab der Verwaltungsausschuss der Suva grünes Licht
für die Rückabwicklung jener acht Immobiliengeschäfte, die zurzeit
von der Bundesanwaltschaft untersucht werden. Als Ziel wurde
festgelegt, dass die Suva den seinerzeitigen Kaufpreis
zurückerstattet und wieder als Eigentümerin in den Grundbüchern
eingetragen wird.
Die Rechtsabteilung der Suva legte in der Folge den Vertretern des
ehemaligen Bereichsleiters Liegenschaften und dem involvierten
Immobilienhändler eine Vereinbarung vor. Diese enthält folgende
Kernpunkte: Die acht Grundstückverkaufsverträge werden als nichtig
erklärt, gleichzeitig bezahlt die Suva den damals erzielten
Verkaufspreis von 46,97 Millionen Franken zurück. Die Gegenseite hat
heute Freitag der Vereinbarung zugestimmt. Weil auch die
Bundesanwaltschaft keine Vorbehalte geltend machte, steht der
Rückübertragung nichts mehr im Wege.
Für die Suva bedeutet die Vereinbarung ein wichtiges Etappenziel bei
der Bewältigung der Immobilienvorkommnisse. In finanzieller Hinsicht
führt die Vereinbarung dazu, dass der Schaden behoben wird, der aus
den damaligen Liegenschaftenverkäufen resultierte. Die
Rückabwicklung verursacht zwar Kosten von rund 800'000 Franken.
Diese werden aber durch Gegenwerte in Form unbelasteter Schuldbriefe
sowie baulicher und mobiler Investitionen (Fassadenrenovationen
usw.) kompensiert. Hinzu kommt, dass aus dem angelegten
Verkaufserlös von 46,97 Millionen Franken ein Betrag von gegen
500'000 Franken erwirtschaftet wurde.
Indem die Suva wieder als Eigentümerin der betroffenen
Liegenschaften eingetragen wird, sind die rechtlichen und
wirtschaftlichen Ansprüche des Unfallversicherers erfüllt. Das
Strafverfahren, in dem die Suva als Geschädigte auftritt, läuft
dagegen weiter. Hierzu ist zu erwähnen, dass die Vereinbarung nicht
als strafrechtliches Schuldeingeständnis des Immobilienhändlers und
des ehemaligen Bereichsleiters Immobilien der Suva interpretiert
werden darf.
Die Suva kann ab 2006 wieder ohne Einschränkung über die genannten
Liegenschaften bestimmen. Auch vor diesem Hintergrund bewertet die
Suva die rasche Rückabwicklung der Liegenschaftenverkäufe als
wichtigen Erfolg.
Suva, Relations publiques
Henri Mathis, responsable RP Suisse romande, Rue de Locarno 3,
1701 Fribourg Tel: 026 350 37 80; Fax: 026 350 36 23,
E-Mail: pr@suva.ch/www.suva.ch
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Als selbstständiges Unternehmen des öffentlichen Rechts versichert
die Suva rund 100'000 Unternehmen bzw. 1,8 Millionen Berufstätige
und Arbeitslose gegen die Folgen von Unfällen und Berufskrankheiten.
Die Dienstleistungen der Suva umfassen Prävention, Versicherung und
Rehabilitation. Ihre Kunden können kompetente, ergebnisorientierte
Arbeit und eine faire, zuvorkommende Behandlung erwarten. Die Suva
arbeitet nicht gewinnorientiert und erhält keine Subventionen. Im
Verwaltungsrat sind Arbeitgeber, Arbeitnehmer und der Bund
vertreten. Die Suva wurde 2004 mit dem Esprix für Kundenorientierung
und dem Innovationspreis der Schweizer Assekuranz für das New Case
Management und die wirkungsvolle Wiedereingliederung Verunfallter
ausgezeichnet.
Die Suva will den Schaden, der ihr aus den umstrittenen Immobilienverkäufen entstanden ist, durch Nichtigerklärung und Rückabwicklung dieser Geschäfte beheben. Zudem wird die interne Reorganisation vorangetrieben. Eine Grundlage hierfür bilden die Schlussberichte der externen Gutachter zum Immobilienbereich, welche die Suva im Sinne grösstmöglicher Transparenz publik macht. Die Schlussberichte bestätigen ...
An seiner heutigen Sitzung in Bern hat der Verwaltungsausschuss der Suva bestätigt, dass er an der Rückabwicklung von acht Immobiliengeschäften im Tessin und in der Deutschschweiz grundsätzlich interessiert ist. Der Verwaltungsausschuss der Suva hat sich an seiner Sitzung vom 9. Dezember 2005 intensiv mit ...
Luzern (ots) - Der Verwaltungsrat der Suva hat an seiner ordentlichen Sitzung vom 10./11. November 2005 die Zwischenberichte der drei externen Gutachter zu den Immobiliengeschäften diskutiert und die daraus abzuleitenden Konsequenzen besprochen. Zudem hat der Verwaltungsrat Kenntnis genommen von den Diskussionsvorschlägen der Geschäftsleitung für die Reorganisation der Suva. Diese sollen auf Wunsch des ...