swissnuclear - swisselectric: Kernenergieverordnung muss überarbeitet werden
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Bern (ots)
Hinweis: Ein Faktenblatt zu den Abschaltkriterien für Schweizer Kernanlagen kann im pdf-Format unter www.newsaktuell.ch/d/story.htx?nr=100477979 kostenlos heruntergeladen werden.
swissnuclear und swisselectric lehnen den Entwurf der Kernenergieverordnung ab und fordern dringend eine grundlegende Überarbeitung. Mit dem vorliegenden Regelwerk würde der Betrieb der Schweizer Kernkraftwerke ohne zusätzlichen Gewinn an Sicherheit massiv erschwert und verteuert. Dies entspricht in keiner Weise dem in der Abstimmung vom 18. Mai 2003 geäusserten Volkswillen.
Nach langen parlamentarischen Beratungen wird voraussichtlich am 1. Januar 2005 das Kernenergiegesetz (KEG) in Kraft treten. Mit dem KEG erhält die Schweiz eine neue Rechtsgrundlage, welche den sicheren und wirtschaftlichen Betrieb der bisherigen und allfällig neuen Kernkraftwerke ermöglichen soll. Zudem vereinfacht die Neuregelung der Bewilligungsverfahren für Entsorgungsanlagen den Weg zu einem geologischen Tiefenlager in der Schweiz.
Die Kernenergieverordnung (KEV), deren Vernehmlassungsfrist am 13. August 2004 abläuft, muss zwingend den Grundzügen des KEG entsprechen. Leider enthält die vorliegende Verordnung aber eine Vielzahl von Bestimmungen, welche über das Ziel des Gesetzes hinausschiessen und die Betriebsabläufe der bestehenden Anlagen unnötig erschweren und einen beträchtlichen, nicht sicherheitsgerichteten administrativen Mehraufwand für die Kernkraftwerke auslösen. Deshalb muss die Verordnung überarbeitet und so ausgestaltet werden, dass sie für die Kernkraftwerksbetreiber Rechtssicherheit und Voraussehbarkeit schafft. Beispielsweise ist die in der Verordnung vorgesehene behördliche Aufsicht extrem einschränkend und aufwendig und deshalb auf ein industrieübliches, effizientes Mass zu reduzieren. Die Kompetenzverteilung zwischen einzelnen Behörden und Kommissionen ist in der Verordnung klarer zu regeln. Das Verhältnismässigkeitsprinzip nach Art. 22 Abs. 2 lit. g KEG wird in der Verordnung für bestehende Kernanlagen nicht umgesetzt. Durch die Anhebung verschiedener Richtlinien auf Verordnungsstufe geht zudem die Möglichkeit verloren, Bestimmungen nach neuen Erkenntnissen fortlaufend zu aktualisieren. Weiter muss unterstellt werden, dass die formulierten Abschaltkriterien teilweise eine vorzeitige Stilllegung der Kernkraftwerke (siehe Faktenblatt) bewirken sollen. Auch dies widerspricht dem Volkswillen. swissnuclear und swisselectric lehnen deshalb die KEV in der vorliegenden Form ab und fordern dringend eine grundlegende Überarbeitung.
Das Ziel muss eine schlanke, gesetzestreue KEV sein, welche die Wirtschaftlichkeit und die internationale Konkurrenzfähigkeit eines sicheren Betriebs der bestehenden Kernkraftwerke nicht schmälert. Zudem soll die KEV das Verfahren für die Erstellung geologischer Tiefenlager vereinfachen und den Bau neuer Kernkraftwerke ermöglichen. swissnuclear ist die Fachgruppe Kernenergie der swisselectric und besteht aus den verantwortlichen Geschäftsleitern der Schweizer Kernkraftwerke.
swisselectric ist die Organisation der schweizerischen Stromverbundunternehmen und setzt sich aus den Mitgliedern Atel, BKW, CKW, EGL, EOS und NOK zusammen.
Kontakt:
Peter Hirt
Präsident swissnuclear
Tel. +41/(0)62/286'75'14