Holzenergie Schweiz - Richtig anfeuern: Rauchfrei nach 15 Minuten
Zürich (ots)
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Offene und geschlossene Cheminées, Schweden- und Kachelöfen, Holzkochherde und Spältenkessel - in der Schweiz stehen fast 600'000 kleine Holzheizungen in Betrieb, welche von Hand angefeuert werden. Diese Anlagen leisten einerseits einen wichtigen Beitrag an die Vielfalt unserer Energieversorgung. Andererseits sind sie auch von entscheidender Bedeutung für die Akzeptanz und das Image der Holzenergie in der Bevölkerung.
Damit die kleine Holzheizung nicht nur das Wohnzimmer und die Seele ihres Besitzers mit Wärme erfüllt, sondern auch eine zufriedene und ungestörte Nachbarschaft ermöglicht, sind drei ganz einfache Regeln zu beachten: Erstens braucht es die richtige Heizung. Zweitens muss der richtige Brennstoff verwendet werden. Und drittens muss dieser richtige Brennstoff im richtigen Ofen richtig angefeuert werden.
Die richtige Heizung...
Im strengen Winter 2005/2006 dominierte das Thema Feinstaub die öffentliche Meinung während Wochen. Als Reaktion darauf erfolgte auf den 1. Januar 2008 eine massive Verschärfung der Luftreinhalte- Verordnung LRV. Sowohl für grosse als auch für kleine Holzheizungen wurden die Schadstoff-Grenzwerte deutlich gesenkt. Seit dem 1. Januar 2008 dürfen neue, seriell gefertigten Klein-Holzfeuerungen (Öfen oder Kessel mit weniger als 70 kW Leistung) nur noch in Verkehr gesetzt werden, wenn sie über eine Konformitätserklärung verfügen. Was heisst das? Mit der obligatorischen Konformitätserklärung garantieren die Hersteller, Importeure und Händler mit ihrer Unterschrift, dass die betroffenen Feuerungsanlagen an einer akkreditierten Prüfstelle nach den gültigen EN-Normen geprüft wurden sowie die Prüfresultate die Einhaltung der geltenden Emissionsgrenzwerte belegen. Wer als Konsumentin oder Konsument noch mehr tun und eine Holzheizung der Spitzenklasse kaufen will, schaut nicht nur auf die Konformitätserklärung, sondern zusätzlich noch auf das Qualitätszeichen von Holzenergie Schweiz ( www.holzenergie.ch ). Seriell gefertigte Holzheizungen dagegen, bei denen der Verkäufer keine Konformitätserklärung vorzeigen kann, dürfen nicht mehr installiert und betrieben werden. Einzeln gefertigte Holzheizungen wie Kachel- und Speicheröfen oder Cheminées lassen sich nicht auf dem Prüfstand testen. Deshalb musste der Gesetzgeber hier andere Lösungen finden. Handwerklich gefertigte Einzelanlagen sind vom Konformitätsnachweis ausgenommen, müssen aber entweder gemäss dem Berechnungsprogramm des Verbandes Schweizerischer Hafner- und Plattengeschäfte VHP (bzw. gemäss einem ebenbürtigen Programm) geplant und gebaut werden, oder aber sie sind mit einem Staubabscheidesystem mit einem Abscheidungsgrad von mindestens 60% auszurüsten. Diese Vorschriften gelten nur für Neuanlagen. Für Klein- Holzfeuerungen < 70 kW Leistung besteht weiterhin keine Messpflicht.
...mit dem richtigen Brennstoff...
Hier sind die Regeln äusserst einfach: In handbeschickten Holzheizungen darf nur naturbelassenes Holz verbrannt werden. Das Holz sollte zudem mindestens 1 bis 2 Jahre getrocknet sein. Verboten ist insbesondere das Verbrennen von Abfällen, Papier, Karton und Kunststoff sowie jegliche Arten von behandeltem Holz wie etwa alte Möbel und Verpackungen. Die allermeisten Kantone haben in den letzten Jahren ihre Feuerungskontrollen bei kleinen Holzheizungen verschärft. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kontrolle des eingesetzten Brennstoffes.
...richtig anfeuern!
Zahlreiche und umfangreiche Messungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass auch der beste Holzofen und das sauberste Holz keinen optimalen Betrieb ergeben, wenn das Feuer nicht fachgerecht entfacht wird. Deshalb wird seit einiger Zeit eine neue Anfeuermethode propagiert. Was heisst das genau? Die Antwort ist - wie so oft - bei unseren Vorfahren zu suchen. Wollten diese nämlich eine Nachricht schnell über weite Distanzen übermitteln, benutzten sie dazu mangels Telephon, Fax und E-mail die berühmten Höhenfeuer. Grosse Holzstösse wurden auf den Hügelzügen errichtet und angezündet, deren Rauch und Feuer weit herum sichtbar waren. Geschah dies während des Tages, wurde der Holzstoss unten angezündet, um möglichst viel Rauch zu erzeugen. Geschah es aber in der Nacht, zündete man den Holzstoss mit langen Fackeln oben an, damit möglichst schnell eine grosse Flamme sichtbar war. Genau dieses Prinzip liegt auch der neuen Anfeuermethode für Holzheizungen zugrunde. Dabei wird unterschieden zwischen Heizungen mit oberem und Heizungen mit unterem Abbrand. Wichtigstes Element der neuen Anfeuermethode ist das Anfeuermodul. Dieses besteht aus vier trockenen Tannenholzscheitern mit einem Querschnitt von ca. 3 x 3 cm und einer Länge von etwa 20 cm sowie einer Anzündhilfe (z.B. wachsgetränkte Holzwolle).
Holzfeuerungen mit oberem Abbrand Dazu gehören Cheminées, Kochherde, Cheminéeöfen und Speicheröfen und Stückholzheizungen mit Austritt der Abgase nach oben. Das Brennholz wird wie bisher schichtweise als Kreuzbeige im Feuerraum aufgebaut. Anstatt dass aber - wie früher - die Holzbeige unten angezündet wird, platziert man das Anfeuermodul oben auf die Holzbeige und zündet es an. Das Holz brennt nun schrittweise von oben nach unten. Im Gegensatz zum Anfeuern von unten verläuft diese Verbrennung über den ganzen Abbrand langsamer und kontrollierter. Die entstehenden Gase strömen durch die heisse Flamme und brennen nahezu vollständig aus. Das Prinzip der Entzündung des Feuers lässt sich mit einer Kerze vergleichen.
Holzfeuerungen mit unterem Abbrand
Dazu gehören Zentralheizungskessel, Kochherde und Kachelöfen, bei welchen das Holz nach unten bzw. seitlich oder nach hinten verbrennt. Hier ist das Anfeuermodul möglichst nahe bei der Öffnung zu platzieren, durch welche die Abgase austreten. Die Anzündhilfe wird mit einem langen Feuerzeug oder Streichholz gezündet. Das restliche Holz wird nach dem Zünden der Anfeuerhilfe eingelegt.
Mit der neuen Anfeuermethode ist es problemlos möglich, spätestens 15 Minuten nach dem Anfeuern einen völlig rauchfreien Betrieb zu erreichen. Zwei neue Merkblätter "Richtig Anfeuern" geben detailliert Auskunft über das richtige Anfeuern. Die Merkblätter können unter www.holzenergie.ch heruntergeladen oder bestellt werden bei:
Kontakt:
Holzenergie Schweiz
Neugasse 6
8005 Zürich
Tel.: +41/44/250'88'12
E-Mail: info@holzenergie.ch
Internet: www.holzenergie.ch