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Gewerkschaftsrechte verletzt: Gewerkschaft unia klagt gegen die Migros Basel

Bern (ots)

Die Dienstleistungsgewerkschaft unia hat gegen die
Migros-Genossenschaft Basel wegen Verletzung der Gewerkschaftsrechte
Klage eingereicht. In mehreren Fällen wurden Mitarbeiter/-innen der
Gewerkschaft unia daran gehindert, Migros-Angestellte zu kontaktieren
und zu informieren.
Seit mehr als zwei Jahren behindert die Migros Basel immer wieder
die Arbeit der unia-Gewerkschafter/-innen. Im Herbst 2001 wollten die
Migros-Verantwortlichen die Verteilung eines unia-Informationsblattes
vor dem M-Verteilzentrum in Münchenstein verhindern und holten die
Polizei. Migros Basel klagte sodann die unia-Leute wegen
Hausfriedensbruches ein (die Klage liegt noch beim
Bezirksstatthalteramt Arlesheim). In der Folge wurden einzelnen
Verkäufer/-innen die unia-Informationen von Filialleitern auch
weggenommen. In Zirkularen an die Betriebs- und Filalleiter gab die
Migros-Leitung zudem  Anweisung, die Verteilung von
unia-Informationsmaterial an die Mitarbeiter/-innen vor und in den
Läden zu verhindern.
Nun verlangt unia, dass die von der Migros ausgesprochenen Verbote
gegenüber der Gewerkschaft unia, ihren Mitgliedern und Sympathisanten
widerrufen werden. Das Verhalten der Migros verunmöglicht die
Ausübung der verfassungsmässigen Rechte der Koalitions- und der
Informationsfreiheit, die menschenrechtlich und verfassungsmässig
geschützt sind. Die Koalitionsfreiheit sieht vor, dass
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Organisationen das
Recht haben, sich zum Schutze ihrer Interessen zusammen zu
schliessen. Die Koalitionsfreiheit sichert den Arbeitnehmenden zudem
die Möglichkeit zu, sich frei zu entscheiden, welcher
gewerkschaftlicher Organisation sie sich anschliessen wollen.
Die Gewerkschaft unia ist unter Verweis auf die internationale
Rechtsprechung - insbesondere der IAO (Internationale
Arbeitsorganisation), deren Protokolle die Schweiz ratifiziert hat -
der Ansicht, dass die Koalitionsfreiheit auch das Zutrittsrecht zu
den Betrieben beinhaltet, um die Kolleginnen und Kollegen informieren
zu können. Die gewerkschaftlichen Aktivitäten im Betrieb sind gemäss
Lehre und internationaler Rechtsprechung nur dadurch begrenzt, dass
sie die betrieblichen Abläufe nicht ernstlich behindern dürfen. Da
die Gewerkschaft unia den Arbeitsablauf in der Migros zu keinem
Zeitpunkt gestört hat und dies von der Migros auch nie geltend
gemacht worden ist, betrachtet die Gewerkschaft unia die von der
Migros ausgesprochenen Verbote als klare Verletzungen des Rechts auf
Koalitionsfreiheit.

Kontakt:

Andreas Rieger
Co-Präsident unia
Tel. +41/79/468'66'22

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