Gewerkschaftsrechte verletzt: Gewerkschaft unia klagt gegen die Migros Basel
Bern (ots)
Die Dienstleistungsgewerkschaft unia hat gegen die Migros-Genossenschaft Basel wegen Verletzung der Gewerkschaftsrechte Klage eingereicht. In mehreren Fällen wurden Mitarbeiter/-innen der Gewerkschaft unia daran gehindert, Migros-Angestellte zu kontaktieren und zu informieren.
Seit mehr als zwei Jahren behindert die Migros Basel immer wieder die Arbeit der unia-Gewerkschafter/-innen. Im Herbst 2001 wollten die Migros-Verantwortlichen die Verteilung eines unia-Informationsblattes vor dem M-Verteilzentrum in Münchenstein verhindern und holten die Polizei. Migros Basel klagte sodann die unia-Leute wegen Hausfriedensbruches ein (die Klage liegt noch beim Bezirksstatthalteramt Arlesheim). In der Folge wurden einzelnen Verkäufer/-innen die unia-Informationen von Filialleitern auch weggenommen. In Zirkularen an die Betriebs- und Filalleiter gab die Migros-Leitung zudem Anweisung, die Verteilung von unia-Informationsmaterial an die Mitarbeiter/-innen vor und in den Läden zu verhindern.
Nun verlangt unia, dass die von der Migros ausgesprochenen Verbote gegenüber der Gewerkschaft unia, ihren Mitgliedern und Sympathisanten widerrufen werden. Das Verhalten der Migros verunmöglicht die Ausübung der verfassungsmässigen Rechte der Koalitions- und der Informationsfreiheit, die menschenrechtlich und verfassungsmässig geschützt sind. Die Koalitionsfreiheit sieht vor, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Organisationen das Recht haben, sich zum Schutze ihrer Interessen zusammen zu schliessen. Die Koalitionsfreiheit sichert den Arbeitnehmenden zudem die Möglichkeit zu, sich frei zu entscheiden, welcher gewerkschaftlicher Organisation sie sich anschliessen wollen.
Die Gewerkschaft unia ist unter Verweis auf die internationale Rechtsprechung - insbesondere der IAO (Internationale Arbeitsorganisation), deren Protokolle die Schweiz ratifiziert hat - der Ansicht, dass die Koalitionsfreiheit auch das Zutrittsrecht zu den Betrieben beinhaltet, um die Kolleginnen und Kollegen informieren zu können. Die gewerkschaftlichen Aktivitäten im Betrieb sind gemäss Lehre und internationaler Rechtsprechung nur dadurch begrenzt, dass sie die betrieblichen Abläufe nicht ernstlich behindern dürfen. Da die Gewerkschaft unia den Arbeitsablauf in der Migros zu keinem Zeitpunkt gestört hat und dies von der Migros auch nie geltend gemacht worden ist, betrachtet die Gewerkschaft unia die von der Migros ausgesprochenen Verbote als klare Verletzungen des Rechts auf Koalitionsfreiheit.
Kontakt:
Andreas Rieger
Co-Präsident unia
Tel. +41/79/468'66'22