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GBI/SIB

Schreiner-Berufskonferenz billigt Vertragsverlängerung

Zürich (ots)

Am Samstag, 6. Dezember, hat die
Schreiner-Berufskonferenz der GBI in Zürich der Verlängerung des
Gesamtarbeitsvertrages (GAV) - mit deutlichen Lohnerhöhungen - um ein
halbes Jahr zugestimmt.
Der GAV Schreinergewerbe Deutschschweiz und Tessin wurde im Herbst
vom Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten
(VSSM) zunächst auf Ende dieses Jahres gekündigt. Ende November 2003
haben sich die Vertragspartner dann auf eine Verlängerung des
geltenden GAV bis 30. Juni 2004 sowie auf Lohnerhöhungen geeinigt.
Die Schreiner Berufskonferenz der GBI hat der GAV-Verlängerung am 6.
Dezember zugestimmt, weil er deutliche Lohnverbesserungen bringt. Die
grundsätzlichen Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern
sind damit jedoch in keiner Weise gelöst, sondern bloss aufgeschoben.
Die GBI und die Schreiner/-innen beharren darauf, dass während der
GAV-Verlängerung insbesondere die Einführung des flexiblen
Altersrücktritts (FAR) geklärt wird.
Vertragsverlängerung mit Lohnerhöhungen
Die Ende November mit dem VSSM ausgehandelte Vereinbarung enthält
Folgendes:
1. Die Vertragskündigung per 31. Dezember 2003 seitens des VSSM
wird aufgeschoben und der bestehende GAV bis 30. Juni 2004
verlängert.
2. Per 1. Januar 2004 werden die Löhne gesamthaft um 1,3%
(Hilfsarbeiter Fr. 45.--) bis 1,7% (Hilfsmonteure Fr. 72.--) erhöht.
Berufsleute erhalten 1,6% (Fr. 72.--) mehr Lohn. Die
Mindestlohnanpassungen differieren je nach Kategorie.
3. Die Lohnanpassungen umfassen einen generellen und einen
individuellen Anteil.
4. Es wird eine neue Lohnkategorie für junge Berufsleute mit
Berufsattest (2-jährige Lehre) nach Berufsbildungsgesetz geschaffen.
5. Die Mindestlöhne der Monteure werden mit Fr. 1.-- (3,9%), jene
für Hilfsmonteure mit 60 Rappen (2,55%) überdurchschnittlich
angehoben.
6. Der VSSM beharrt darauf, dass die Vertragsunterstellung des
Oberwallis und Deutschfreiburg bis Mitte 2004 abschliessend geklärt
wird. Sollte dies nicht im Sinne des VSSM geschehen, tritt die
aufgeschobene Vertragskündigung in Kraft und es beginnt der
vertragslose Zustand.
7. Bezüglich flexiblen Altersrücktritts (FAR)  will der VSSM erst
im Jahr 2005 verhandeln. Bis dann soll auch ein Berufsregister
eingeführt werden.
Lohnanpassungen per 1. Januar 2004
Arbeitnehmerkategorie Lohnanpassung/Std.      Mindestlohn/Std.  Monat
                      generell / individuell  alt         neu
Berufsarbeiter         30 Rp.    10 Rp.       25.40       25.80  4652
Jungschreiner, 1. Jahr 20 Rp.    10 Rp.       21.--       21.20  3822
Jungschreiner, 2. Jahr 20 Rp.    10 Rp.       22.35       22.55  4066
Jungschreiner, 3. Jahr 20 Rp.    10 Rp.       23.75       23.95  4318
Jung-Attestierte, 1. Jahr
                       20 Rp.    10 Rp.       --          20.20  3642
Jung-Attestierte, 2. Jahr
                       20 Rp.    10 Rp.       --          21.20  3822
Hilfsschreiner         20 Rp.    10 Rp.       22.75       22.75  4102
Hilfsarbeiter          25 Rp.    --           19.55       19.60  3534
Monteur                30 Rp.    10 Rp.       25.80       26.80  4832
Hilfsmonteur           30 Rp.    10 Rp.       23.40       24.--  4327

Kontakt:

Franz Cahannes
Vizepräsident GBI
Mobile: +41/79/702'83'66

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