Schreiner-Berufskonferenz billigt Vertragsverlängerung
Zürich (ots)
Am Samstag, 6. Dezember, hat die Schreiner-Berufskonferenz der GBI in Zürich der Verlängerung des Gesamtarbeitsvertrages (GAV) - mit deutlichen Lohnerhöhungen - um ein halbes Jahr zugestimmt.
Der GAV Schreinergewerbe Deutschschweiz und Tessin wurde im Herbst vom Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten (VSSM) zunächst auf Ende dieses Jahres gekündigt. Ende November 2003 haben sich die Vertragspartner dann auf eine Verlängerung des geltenden GAV bis 30. Juni 2004 sowie auf Lohnerhöhungen geeinigt. Die Schreiner Berufskonferenz der GBI hat der GAV-Verlängerung am 6. Dezember zugestimmt, weil er deutliche Lohnverbesserungen bringt. Die grundsätzlichen Differenzen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern sind damit jedoch in keiner Weise gelöst, sondern bloss aufgeschoben. Die GBI und die Schreiner/-innen beharren darauf, dass während der GAV-Verlängerung insbesondere die Einführung des flexiblen Altersrücktritts (FAR) geklärt wird.
Vertragsverlängerung mit Lohnerhöhungen
Die Ende November mit dem VSSM ausgehandelte Vereinbarung enthält Folgendes:
1. Die Vertragskündigung per 31. Dezember 2003 seitens des VSSM wird aufgeschoben und der bestehende GAV bis 30. Juni 2004 verlängert.
2. Per 1. Januar 2004 werden die Löhne gesamthaft um 1,3% (Hilfsarbeiter Fr. 45.--) bis 1,7% (Hilfsmonteure Fr. 72.--) erhöht. Berufsleute erhalten 1,6% (Fr. 72.--) mehr Lohn. Die Mindestlohnanpassungen differieren je nach Kategorie.
3. Die Lohnanpassungen umfassen einen generellen und einen individuellen Anteil.
4. Es wird eine neue Lohnkategorie für junge Berufsleute mit Berufsattest (2-jährige Lehre) nach Berufsbildungsgesetz geschaffen.
5. Die Mindestlöhne der Monteure werden mit Fr. 1.-- (3,9%), jene für Hilfsmonteure mit 60 Rappen (2,55%) überdurchschnittlich angehoben.
6. Der VSSM beharrt darauf, dass die Vertragsunterstellung des Oberwallis und Deutschfreiburg bis Mitte 2004 abschliessend geklärt wird. Sollte dies nicht im Sinne des VSSM geschehen, tritt die aufgeschobene Vertragskündigung in Kraft und es beginnt der vertragslose Zustand.
7. Bezüglich flexiblen Altersrücktritts (FAR) will der VSSM erst im Jahr 2005 verhandeln. Bis dann soll auch ein Berufsregister eingeführt werden.
Lohnanpassungen per 1. Januar 2004
Arbeitnehmerkategorie Lohnanpassung/Std. Mindestlohn/Std. Monat generell / individuell alt neu
Berufsarbeiter 30 Rp. 10 Rp. 25.40 25.80 4652 Jungschreiner, 1. Jahr 20 Rp. 10 Rp. 21.-- 21.20 3822 Jungschreiner, 2. Jahr 20 Rp. 10 Rp. 22.35 22.55 4066 Jungschreiner, 3. Jahr 20 Rp. 10 Rp. 23.75 23.95 4318 Jung-Attestierte, 1. Jahr 20 Rp. 10 Rp. -- 20.20 3642 Jung-Attestierte, 2. Jahr 20 Rp. 10 Rp. -- 21.20 3822 Hilfsschreiner 20 Rp. 10 Rp. 22.75 22.75 4102 Hilfsarbeiter 25 Rp. -- 19.55 19.60 3534 Monteur 30 Rp. 10 Rp. 25.80 26.80 4832 Hilfsmonteur 30 Rp. 10 Rp. 23.40 24.-- 4327
Kontakt:
Franz Cahannes
Vizepräsident GBI
Mobile: +41/79/702'83'66