Kein Zutritt für wilde Deutschschweizer Maler- und Gipserbetriebe in der Romandie - Grenzwacht am Röschtigraben
Zürich (ots)
Seit Anfang Juni ist es jetzt offiziell und definitiv: Der Bundesrat hat den neuen Gesamtarbeitsvertrag für das Ausbaugewerbe in der Romandie mit Rentenalter 62 für allgemein verbindlich erklärt und gleichzeitig dem abgelaufenen GAV für das Maler- und Gipsergewerbe in der Deutschschweiz die Allgemeinverbindlichkeit entzogen, weil der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmerverband den bereits unterschriebenen neuen Vertrag abgelehnt hat. Jetzt herrscht in der Deutschschweiz definitiv der vertragslose Zustand, das heisst in der Branche gelten keine Regeln mehr. Mit einer symbolischen Grenzwacht am Röstigraben hat die GBI angezeigt, dass sie willens und bereit ist, die «Grenze» für Deutschschweizer Maler- und Gipserunternehmen zu schliessen.
Kurzfristig profitieren die Deutschschweizer Betriebe von diesem Zustand, indem sie gegenüber ihrer Westschweizer Konkurrenz mit GAV geringere Kosten zu tragen haben. Aus diesem Grund kann es natürlich nicht angehen, dass Deutschschweizer Betriebe aus dem vertragslosen Gebiet weiterhin bei öffentlichen oder privaten Arbeitsvergaben in der Romandie berücksichtigt werden. Die GBI ruft deshalb alle öffentlichen und privaten Auftraggeber in der Romandie auf, ihre soziale Verantwortung wahr zu nehmen und keine Deutschschweizer Maler- und Gipserbetriebe zu Offertrunden einzuladen oder bei Auftragsvergaben zu berücksichtigen, bis die Deutschschweizer Unternehmer zur Vernunft gekommen sind und den neuen Gesamtarbeitsvertrag mit Rentenalter 62 akzeptiert haben. Die GBI wird zudem mit allen gewerkschaftlichen und politischen Mitteln beidseits des Röstigrabens darüber wachen, dass tatsächlich keine Deutschschweizer Betriebe in der Romandie tätig sind.
Diese Trennung mitten durch die Schweiz ist sehr bedauerlich, aber die Verantwortung trägt allein der Schweizerische Maler- und Gipserunternehmerverband, der sich in der Deutschschweiz mit fadenscheinigen Argumenten aus der Vertragspartnerschaft verabschiedet hat. Er will den Maler- und Gipser/-innen verwehren, was ihnen zusteht, und sich so auf dem Buckel der Angestellten Wettbewerbesvorteile verschaffen. Denn wenn ein Gesamtarbeitsvertrag mit Rentenalter 62 für die Westschweizer Unternehmen tragbar ist und von diesen auch begrüsst wird, dann ist eine entsprechende Vereinbarung auch in der Deutschschweiz möglich.
Durch die Aufhebung der Allgemeinverbindlichkeit des alten Gesamtarbeitsvertrages in der Deutschschweiz fühlen sich auch einige Unternehmer versucht, jetzt einseitig die Arbeitsbedingungen in ihren Betrieben zu Ungunsten der Arbeitnehmenden zu ändern. Auch hier wird die GBI weiterhin wie vor zwei Tagen beim Streik in der Firma SAA in Altbüron mit allen gewerkschaftlichen Mitteln darüber wachen, dass solche Formen des Sozialdumpings nicht einreissen.
Dass mit dem Fehlen eines allgemein verbindlichen Gesamtarbeitsvertrages in der Deutschschweiz da jetzt auch die Grenzen für Maler- und Gipserbetriebe aus dem benachbarten Ausland offen stehen, ist weiter eine Folge der unverständlichen Haltung des Schweizerischen Maler- und Gipsermeisterverbandes smgv. Wie er mit dieser neuen Konkurrenz umgehen will, ist allerdings Sache des smgv.
Weitere Auskünfte zur Grenzwacht am Röschtigraben: Hansueli Scheidegger, Zentralsekretär GBI, 079 441 74 35