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GBI/SIB

Weiterer Angriff auf Sozialpartnerschaft: Schreinermeister lassen GAV platzen

Zürich (ots)

An der heutigen Delegiertenversammlung auf dem
Corviglia (Engadin) folgten die Delegierten des VSSM (Verband 
Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten) mehrheitlich 
ihrer bornierten und verantwortungslosen Verbandsspitze und liessen 
den Gesamtarbeitsvertrag im Schreinergewerbe für die deutsche 
Schweiz und das Tessin ohne Not per Ende dieses Monates platzen. 
Somit gilt für rund 15 000 Schreinerinnen und Schreiner ab Mitte 
Jahr der vertragslose Zustand. Dies akzeptiert die GBI aber so 
nicht. Als erstes Zeichen des Widerstandes begrüsste eine 
GBI-Delegation die VSSM-Delegierten in St. Moritz und machte den 
Arbeitgebern deutlich, was sie von ihrem Entscheid hielten.
Seit einem Jahr verlangt der VSSM von den Gewerkschaften ultimativ 
die Unterstellung des Oberwallis und von Deutschfreiburg unter den 
deutschweizerischen Gesamtarbeitsvertrag. Diese Gebiete sind seit 
Jahrzehnten den jeweiligen kantonalen GAV bzw. seit drei Jahren dem 
Vertrag im «second œuvre romandie» unterstellt. Am 9. Juni hat der 
Bundesrat zudem die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV 
Westschweiz betreffend dem frühzeitigen Altersrücktritt (GAV-FAR) ab 
Alter 62 ausgesprochen. Trotz Einsprache des VSSM unterstellte der 
Bundesrat auch das Oberwallis und Deutschfreiburg dem GAV-FAR der 
Romandie.
Die Gewerkschaften boten als Kompromiss an, Deutschfreiburg ab dem 
1.1.2005 dem arbeitsrechtlichen GAV Deutschschweiz und Tessin zu 
unterstellen. Die VSSM-Delegierten lehnten dieses Angebot ab. 
Entweder beide Gebiete oder keines, lautete die sture und 
realitätsfremde Antwort. Denn die VSSM-Delegierten wusste sehr wohl, 
dass im Oberwallis noch keine Einigung möglich war. Damit gibt der 
VSSM für die Zukunft auch Deutschfreiburg wieder preis, weil die 
Gewerkschaften einem Vertragswechsel nicht mehr zustimmen werden und 
damit die Unterstellung unter die AVE des second œuvre auch im 
arbeitsrechtlichen GAV heute und künftig bestehen bleibt.
Der VSSM hat damit die Chance verpasst, wenigstens einen Teil seiner 
Forderung zu realisieren und gleichzeitig geordnete Verhältnisse in 
der Branche zu bewahren. Er setzt zudem den GAV just zu einem 
Zeitpunkt aufs Spiel, an dem wegen der Grenzöffnung zur EU nur ein 
GAV Schutz vor Lohn- und Sozialdumping bietet. Der VSSM reiht sich 
somit in die Phalanx anderer kurzsichtigen Arbeitgeberverbände, die 
wegen der Aussicht auf kurzfristige Vorteile die bewährte 
Vertragspartnerschaft auf den Müll zu werfen versuchen und sich 
dabei nicht bewusst sind, dass sie an dem Ast sagen, auf dem sie 
sitzen.
Die GBI wird diesen Entscheid nicht akzeptieren und die notwendigen 
Massnahmen ergreifen, um möglichst rasch wieder zu einem GAV zu 
kommen, damit geregelte Arbeitsbedingungen erneut zur 
Selbstverständlichkeit werden.
Weitere Informationen: Franz Cahannes, Vizepräsident GBI,  
079/ 702 83 66

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