Weiterer Angriff auf Sozialpartnerschaft: Schreinermeister lassen GAV platzen
Zürich (ots)
An der heutigen Delegiertenversammlung auf dem Corviglia (Engadin) folgten die Delegierten des VSSM (Verband Schweizerischer Schreinermeister und Möbelfabrikanten) mehrheitlich ihrer bornierten und verantwortungslosen Verbandsspitze und liessen den Gesamtarbeitsvertrag im Schreinergewerbe für die deutsche Schweiz und das Tessin ohne Not per Ende dieses Monates platzen. Somit gilt für rund 15 000 Schreinerinnen und Schreiner ab Mitte Jahr der vertragslose Zustand. Dies akzeptiert die GBI aber so nicht. Als erstes Zeichen des Widerstandes begrüsste eine GBI-Delegation die VSSM-Delegierten in St. Moritz und machte den Arbeitgebern deutlich, was sie von ihrem Entscheid hielten.
Seit einem Jahr verlangt der VSSM von den Gewerkschaften ultimativ die Unterstellung des Oberwallis und von Deutschfreiburg unter den deutschweizerischen Gesamtarbeitsvertrag. Diese Gebiete sind seit Jahrzehnten den jeweiligen kantonalen GAV bzw. seit drei Jahren dem Vertrag im «second uvre romandie» unterstellt. Am 9. Juni hat der Bundesrat zudem die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV Westschweiz betreffend dem frühzeitigen Altersrücktritt (GAV-FAR) ab Alter 62 ausgesprochen. Trotz Einsprache des VSSM unterstellte der Bundesrat auch das Oberwallis und Deutschfreiburg dem GAV-FAR der Romandie.
Die Gewerkschaften boten als Kompromiss an, Deutschfreiburg ab dem 1.1.2005 dem arbeitsrechtlichen GAV Deutschschweiz und Tessin zu unterstellen. Die VSSM-Delegierten lehnten dieses Angebot ab. Entweder beide Gebiete oder keines, lautete die sture und realitätsfremde Antwort. Denn die VSSM-Delegierten wusste sehr wohl, dass im Oberwallis noch keine Einigung möglich war. Damit gibt der VSSM für die Zukunft auch Deutschfreiburg wieder preis, weil die Gewerkschaften einem Vertragswechsel nicht mehr zustimmen werden und damit die Unterstellung unter die AVE des second uvre auch im arbeitsrechtlichen GAV heute und künftig bestehen bleibt.
Der VSSM hat damit die Chance verpasst, wenigstens einen Teil seiner Forderung zu realisieren und gleichzeitig geordnete Verhältnisse in der Branche zu bewahren. Er setzt zudem den GAV just zu einem Zeitpunkt aufs Spiel, an dem wegen der Grenzöffnung zur EU nur ein GAV Schutz vor Lohn- und Sozialdumping bietet. Der VSSM reiht sich somit in die Phalanx anderer kurzsichtigen Arbeitgeberverbände, die wegen der Aussicht auf kurzfristige Vorteile die bewährte Vertragspartnerschaft auf den Müll zu werfen versuchen und sich dabei nicht bewusst sind, dass sie an dem Ast sagen, auf dem sie sitzen.
Die GBI wird diesen Entscheid nicht akzeptieren und die notwendigen Massnahmen ergreifen, um möglichst rasch wieder zu einem GAV zu kommen, damit geregelte Arbeitsbedingungen erneut zur Selbstverständlichkeit werden.
Weitere Informationen: Franz Cahannes, Vizepräsident GBI, 079/ 702 83 66