Erfolgsgeschichte Frühpensionierung
Zürich (ots)
Der heutige 1. Juli ist ein bedeutender Meilenstein für viele Beschäftigte auf Schweizer Baustellen. Während die Frühpensionierung auf dem Bau mit diesem Datum erfolgreich einjährig wird und gleich ein weiterer Jahrgang von deren Vorzügen profitieren kann, erhält der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für das Ausbaugewerbe in der Romandie mit dem gleichen Datum seine Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesrat. Auf der anderen Seite sperren sich die Maler- und Gipsermeister der Deutschschweiz nach wie vor gegen einen GAV mit Frühpensionierung. Deshalb feiern die Kolleginnen und Kollegen in der Romandie ihre AVE heute auf der SUVA-Baustelle in Neuenburg, wo sie gleichzeitig die Mitarbeiter/-innen der zwei dort tätigen Malerbetriebe aus der GAV-losen Deutschschweiz in die Feier einbeziehen und ihnen Mut zum Kampf für einen eigenen GAV mit Frühpensionierung machen werden.
Als sich Ende 2002 die GBI und der Schweizerische Baumeisterverband auf einen neuen GAV mit Rentenalter 60 für alle Beschäftigten des Bauhauptgewerbes einigen konnten, bestand vor allem auf Arbeitgeberseite massive Skepsis, ob dieses neue Sozialwerk bis zum 1. Juli 2003, dem Datum der ersten Frühpensionierungen, funktionsfähig und auch überlebensfähig gemacht werden könnte. Die Befürchtungen erwiesen sich als falsch. Pünktlich vor einem Jahr konnten die ersten Berechtigten vom Bau in die wohl verdiente Frührente. Bis heute konnten über 1200 Bauleute von einer solchen Rente profitieren. Und die finanzielle Absicherung der paritätisch getragenen Stiftung FAR, welche für die Abwicklung der Frühpensionierungen zuständig ist, zeigt sich gesunder als selbst von Gewerkschaftsseite erwartet. Und die Betroffenen selbst zeigen sich mehr als zufrieden mit dem neuen Sozialwerk, das ihnen eine durchschnittliche Rente von ca. 4500 Franken monatlich ausbezahlt.
Eine ähnlich hohe Zufriedenheit dürften auch die Beschäftigten des Ausbaugewerbes in der Romandie zeigen, wenn sie ab dem 1. Juli 2004 von den Vorzügen der Frühpensionierung profitieren können. Die Arbeitgeber in der Romandie haben früh eingesehen, dass die Frühpensionierung eine dringende Notwendigkeit für ihre Beschäftigten ist und auch ihren Betrieben hilft. Deshalb haben sie letztes Jahr in den Verhandlungen für einen neuen GAV in das entsprechende Frühpensionierungsmodell eingewilligt, das nun per 1. Juli in Kraft tritt und vom Bundesrat die Allgemeinverbindlichkeit für das ganze Vertragsgebiet in der Romandie erhalten hat. Die gleiche Einsicht verweigern die Arbeitgeber des Ausbaugewerbes in der Deutschschweiz noch immer. Zwar konnte mit den Maler- und Gipsermeistern ein entsprechender GAV verhandelt und unterzeichnet werden, dieser wurde aber dann von deren Delegiertenversammlung abgelehnt. Somit herrscht im Deutschschweizer Maler- und Gipsergewerbe der vertragslose Zustand.
Dies bedeutet auch, dass die GBI nicht nur weiter für einen GAV mit Frühpensionierung für die Deutschschweiz kämpfen wird, sondern auch alles daran setzen wird, dass künftig keine Deutschschweizer Maler- und Gipserbetriebe mehr auf dem Vertragsgebiet in der Romandie tätig werden und so von ihren unfairen Wettbewerbsvorteilen gegenüber den GAV-unterstellten Westschweizer Betrieben profitieren können.
Aus diesem Grund feiern die Kolleginnen und Kollegen aus dem Westschweizer Ausbaugewerbe die Inkrafttretung ihres neuen GAV auf der SUVA-Baustelle in Neuenburg, wo die Deutschschweizer Malerbetriebe Eggli aus Belmund und Frepa aus Biel noch tätig sind. Deren Mitarbeiter werden in die Feier zum GAV in der Romandie einbezogen und ihnen so auch Mut gemacht, weiter für einen GAV mit Frühpensionierung in der Deutschschweiz zu kämpfen.
Weitere Auskünfte Rolf Beyeler, Abt. Kommunikation GBI, 079 603 27 22