SUVA-Baustelle Neuenburg als Symbol des sozialen Röschtigrabens
Zürich (ots)
Auf der SUVA-Baustelle in Neuenburg konnten heute einige Westschweizer Maler- und Gipser/-innen das Inkrafttreten ihres neuen Gesamtarbeitsvertrages mit Frühpensionierung feiern, während ihre auf der gleichen Baustelle beschäftigten Deutschschweizer Kolleginnen und Kollegen leider nur zuschauen konnten. Ihre Arbeitgeber haben lieber den ganzen Gesamtarbeitsvertrag zerrissen, als den Mitarbeiter/-innen die Frühpensionierung zuzugestehen.
Mit dem 1. Juli tritt in der Romandie ein neuer, vom Bundesrat für allgemein verbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag (GAV) in Kraft, der allen Beschäftigten des Ausbaugewerbes, also auch den Maler- und Gipser/-innen, unter anderem auch die Frühpensionierung mit 62 garantiert.. Dieser GAV konnte in der Romandie mit den Arbeitgebern ganz normal auf dem Verhandlungswege erreicht werden, weil da die Patrons nicht nur die Notwendigkeit der Frühpensionierung eingesehen haben, sondern auch die Vorteile und Wirtschaftlichkeit dieser Altersregelung für sich und ihre Betriebe erkannten.
Ganz anders die Unternehmer in der Deutschschweiz: Obwohl deren Delegierte noch vor zwei Jahren einen GAV ratifiziert hatten, der ebenfalls die Einführung einer Frühpensionierung vorsah, wollen sie jetzt zwei Jahre später nichts mehr davon wissen und behaupten allen Ernstes, was in der Romandie wirtschaftlich tragbar ist, sei in der Deutschschweiz nicht zu finanzieren. Um sich das eine Lohnprozent für die Frühpensionierung ihrer Angstellten zu sparen, haben die Deutschschweizer lieber gleich den gesamten Gesamtarbeitsvertrag beerdigt und sich aus der Sozialpartnerschaft verabschiedet. Dass dieser Entscheid nicht nur den Verlust des Arbeitsfriedens in der Branche, sondern auch eine Gefährdung der Aus- und Weiterbildungsinstitutionen sowie ein ruinöser Wettbewerb unter sich und mit Anbietern aus dem grenznahen Ausland bedeutet, scheinen die kurzsichtigen Maler- und Gipsermeister der Deutschschweiz bewusst in Kauf zu nehmen.
Während also in der Romandie weiterhin geregelte Arbeitsverhältnisse und ein fairer Markt mit gleich langen Spiessen für alle Anbieter Realität sind, herrscht in der Deutschschweiz der vertragslose Zustand. Aus diesem Grund kann es natürlich nicht angehen, dass jetzt die wilden Deutschschweizer Maler- und Gipserbetriebe weiterhin Arbeiten in der Romandie verrichten, da die wilden Betriebe aus der Deutschschweiz so von verzerrenden Wettbewerbsvorteilen profitieren können. Die GBI hat sich denn auch schon an die öffentlichen Vergeber von Arbeiten wie Kantone und Gemeinden gewandt, weiterhin nur noch Betriebe zu berücksichtigen, die einem Gesamtarbeitsvertrag unterstehen. Die gleiche Aufforderung ging auch an private Bauherren und Generalunternehmungen. Wo Deutschschweizer Anbieter trotzdem als Dreckkonkurrenz in der Romandie auftreten wollen, wird die GBI mit gewerkschaftlichen Mitteln intervenieren.
Weitere Auskünfte Hansueli Scheidegger, Zentralsekretär GBI, 079 441 74 35 Rolf Beyeler, Abt. Kommunikation GBI, 079 603 27 22