Schweizer Hotelier-Verein sagt ja zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes...
Bern (ots)
...und lehnt die Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei gegen den Asylmissbrauch ab
Der Schweizer Hotelier-Verein (SHV) befürwortet die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und spricht sich gegen die Volksinitiative zur Eindämmung des Ayslmissbrauchs aus. Diese Empfehlungen an seine Mitglieder fasste die Spitze des führenden Arbeitgeberverbandes der Hotellerie an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2002.
Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verfolgt im wesentlichen zwei Ziele, Anpassungen in der Finanzierung dieser Sozialversicherung sowie der Dauer der Entschädigungen. Neu soll der kumulierte Beitragssatz von 3% auf 2% gesenkt werden, was Arbeitgeber und Arbeitnehmer insgesamt um rund 1 Milliarde Franken entlastet.
Bei der Dauer der Entschädigung schlägt die Revision vor, die Mindestbeitragszeit von sechs auf zwölf Monate zu verdoppeln, was auch für Kurzaufenthalter aus EU-Ländern gelten würde. Die Entschädigungsdauer für Arbeitslose unter 55 Jahren soll von 520 auf 400 Tage verkürzt werden, die Taggelder hingegen werden nicht gekürzt. Die erwartete finanzielle Entlastung sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber setzt ein positives konjunkturelles Signal und hat die Verbandsleitung des SHV bewogen, an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2002 die Ja-Parole zu dieser Vorlage herauszugeben.
Die im November 2000 eingereichte Initiative der Schweizerischen Volkspartei (SVP) beabsichtigt eine Verschärfung des Asylrechts. Wichtigster Punkt ist die sogenannte Drittstaatenregelung, die vorsieht, dass auf Asylgesuche nicht mehr eingetreten wird, wenn die Einreise der um Asyl ersuchenden Person über einen sicheren Drittstaat erfolgt. 95% der Asylsuchenden reisen zur Zeit über den Landweg, also einen sicheren Drittstaat, in die Schweiz ein. Auch bei einer Annahme der Initiative würden Drittstaaten die Abgewiesenen nicht automatisch übernehmen, sondern nur dann, wenn ein entsprechendes Abkommen besteht und ein früherer Aufenthalt nachgewiesen werden kann. Ausserdem enthält das geltende Asylgesetz bereits eine Drittstaatenregelung, die im Rahmen der laufenden Revision noch verschärft werden soll.
Auch fordert die Initiative, abgewiesene Asylsuchende nur noch im Rahmen von Beschäftigungsprogrammen auf dem Arbeitsmarkt zuzulassen. Bereits heute ist der Zugang beschränkt, die Beschäftigungsquote liegt bei rund 40%. Eine weitere Senkung dieser Quote hätte eine Erhöhung der Fürsorgeausgaben von rund 38 Millionen Franken sowie eine Verschärfung der Beschäftigungssituation in der Hotellerie zur Folge. Die in der Initiative vorgeschlagene Vorgehensweise ist auf Grund der internationalen vertraglichen Verpflichtungen der Schweiz nicht umsetzbar, ausserdem wären bei einer Annahme eine starke Zunahme der sozialen Kosten für nicht arbeitsberechtigte Asylbewerber zu erwarten. Die Verbandsleitung des SHV hat deshalb an ihrer Sitzung vom 31. Oktober 2002 beschlossen, ihren Mitgliedern eine Ablehnung der Asyl-Initiative zu empfehlen.
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