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Schweizer Hotelier-Verein sagt ja zur Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes...

Bern (ots)

...und lehnt die Volksinitiative der Schweizerischen Volkspartei
gegen den Asylmissbrauch ab
Der Schweizer Hotelier-Verein (SHV) befürwortet die
Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes und spricht sich gegen
die Volksinitiative zur Eindämmung des Ayslmissbrauchs aus. Diese
Empfehlungen an seine Mitglieder fasste die Spitze des führenden
Arbeitgeberverbandes der Hotellerie an ihrer Sitzung vom 31. Oktober
2002.
Die Revision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes verfolgt im
wesentlichen zwei Ziele, Anpassungen in der Finanzierung dieser
Sozialversicherung sowie der Dauer der Entschädigungen. Neu soll der
kumulierte Beitragssatz von 3% auf 2% gesenkt werden, was Arbeitgeber
und Arbeitnehmer insgesamt um rund 1 Milliarde Franken entlastet.
Bei der Dauer der Entschädigung schlägt die Revision vor, die
Mindestbeitragszeit von sechs auf zwölf Monate zu verdoppeln, was
auch für Kurzaufenthalter aus EU-Ländern gelten würde. Die
Entschädigungsdauer für Arbeitslose unter 55 Jahren soll von 520 auf
400 Tage verkürzt werden, die Taggelder hingegen werden nicht
gekürzt. Die erwartete finanzielle Entlastung sowohl der Arbeitnehmer
als auch der Arbeitgeber setzt ein positives konjunkturelles Signal
und hat die Verbandsleitung des SHV bewogen, an ihrer Sitzung vom 31.
Oktober 2002 die Ja-Parole zu dieser Vorlage herauszugeben.
Die im November 2000 eingereichte Initiative der Schweizerischen
Volkspartei (SVP) beabsichtigt eine Verschärfung des Asylrechts.
Wichtigster Punkt ist die sogenannte Drittstaatenregelung, die
vorsieht, dass auf Asylgesuche nicht mehr eingetreten wird, wenn die
Einreise der um Asyl ersuchenden Person über einen sicheren
Drittstaat erfolgt. 95% der Asylsuchenden reisen zur Zeit über den
Landweg, also einen sicheren Drittstaat, in die Schweiz ein. Auch bei
einer Annahme der Initiative würden Drittstaaten die Abgewiesenen
nicht automatisch übernehmen, sondern nur dann, wenn ein
entsprechendes Abkommen besteht und ein früherer Aufenthalt
nachgewiesen werden kann. Ausserdem enthält das geltende Asylgesetz
bereits eine Drittstaatenregelung, die im Rahmen der laufenden
Revision noch verschärft werden soll.
Auch fordert die Initiative, abgewiesene Asylsuchende nur noch im
Rahmen von Beschäftigungsprogrammen auf dem Arbeitsmarkt zuzulassen.
Bereits heute ist der Zugang beschränkt, die Beschäftigungsquote
liegt bei rund 40%. Eine weitere Senkung dieser Quote hätte eine
Erhöhung der Fürsorgeausgaben von rund 38 Millionen Franken sowie
eine Verschärfung der Beschäftigungssituation in der Hotellerie zur
Folge. Die in der Initiative vorgeschlagene Vorgehensweise ist auf
Grund der internationalen vertraglichen Verpflichtungen der Schweiz
nicht umsetzbar, ausserdem wären bei einer Annahme eine starke
Zunahme der sozialen Kosten für nicht arbeitsberechtigte Asylbewerber
zu erwarten. Die Verbandsleitung des SHV hat deshalb an ihrer Sitzung
vom 31. Oktober 2002 beschlossen, ihren Mitgliedern eine Ablehnung
der Asyl-Initiative zu empfehlen.

Kontakt:

Schweizer Hotelier-Verein
Isabel Garcia
Leiterin Kommunikation
Tel. +41/31/370'42'86
Mobile: +41/79/652'85'19

Bettina Baltensperger
juristische Mitarbeiterin Rechtsdienst
Tel. +41/31/370'43'48
[ 008 ]

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