hotelleriesuisse sagt ja zur Neuen Finanzordnung und zur Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und Kantonen
Bern (ots)- Die beiden Reform-Vorlagen im Bereich Finanzpolitik werden von hotelleriesuisse für die kommende Volksabstimmung am 28. November 2004 zur Annahme empfohlen. Anders sieht sie Situation beim Gesetzesentwurf über die Forschung an embryonalen Stammzellen aus, für den Stimmfreigabe beschlossen wurde. Diese Empfehlungen an die Mitglieder fasste die Spitze des führenden Arbeitgeberverbandes der Hotellerie an ihrer letzten Sitzung.
Zustimmung zu den Finanzvorlagen
Die Vorlage über die Neue Finanzordnung (NFO) sieht eine Verlängerung der Kompetenzen des Bundes zur Erhebung der direkten Bundessteuer und der Mehrwertsteuer bis Ende 2020 vor. Für die Hotellerie ist diese Vorlage von grosser Bedeutung, denn sie sieht weiterhin die Möglichkeit vor, auf Gesetzesstufe einen Sondersteuersatz für Beherbergungsleistungen festzulegen, der zwischen dem reduzierten Satz (2.4%) und dem Normalsatz (7.6%) liegt. Vor diesem Hintergrund hat hotelleriesuisse die Ja-Parole zu dieser Vorlage beschlossen.
Ebenfalls zur Annahme empfiehlt hotelleriesuisse den Bundesbeschluss zur Neugestaltung des Finanzausgleichs zwischen Bund und den Kantonen, dessen zentrale Ziele wie folgt zusammengefasst werden können: Entflechtung von Aufgaben und Verantwortlichkeiten zwischen Bund und Kantonen, Verkleinerung der kantonalen Unterschiede in Bezug auf die finanzielle Leistungsfähigkeit und Steuerbelastung sowie Effizienzsteigerungen bei der Erbringung von staatlichen Aufgaben.
Stimmfreigabe in Sachen Stammzellenforschung
Zum Gesetzesentwurf über die Forschung an embryonalen Stammzellen beschloss die Verbandsleitung von hotelleriesuisse Stimmfreigabe.
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