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UNIQA Versicherungen AG

euro adhoc: UNIQA Versicherungen AG
Aktienrückkauf
V E R Ö F F E N T L I C H U N G der beabsichtigten Wiederveräußerung erworbener eigener Aktien gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung 2002 (BGBl II 2002/112) (D)

  Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc.
  Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
Die 1., 2. sowie 4. ordentliche Hauptversammlung von UNIQA
Versicherungen AG mit dem Sitz in Wien ("UNIQA" oder "die
Gesellschaft") haben den Vorstand der Gesellschaft ermächtigt, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft eigene Aktien, und zwar
höchstens 11,977.780 auf Inhaber lautende Stückaktien, zu erwerben.
Der Vorstand von UNIQA hat jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats
beschlossen, von den Ermächtigungen der ordentlichen
Hauptversammlungen Gebrauch zu machen und eigene Aktien von UNIQA
im Rahmen von drei Aktienrückkaufprogrammen zu erwerben. Die mit
Zustimmung des Aufsichtsrats von UNIQA gefassten Beschlüsse des
Vorstands von UNIQA und die Rückkaufprogramme sind jeweils gemäß § 82
Abs 8 BörseG iVm §§ 4 und 5 VeröffentlichungsV veröffentlicht worden.
Diese Veröffentlichungen wurden im Internet auf der Homepage von
UNIQA http://www.uniqagroup.com unter Aktienrückkaufprogramm bekannt
gemacht.
Die 1., 2. sowie 4. Hauptversammlung von UNIQA haben den Vorstand von
UNIQA unter anderem auch ausdrücklich dazu ermächtigt, mit Zustimmung
des Aufsichtsrats erworbene eigene Aktien auf andere Weise als über
die Börse oder durch öffentliches Angebot zu
veräußern, wenn die erworbenen eigenen Aktien als Gegenleistung für
den Erwerb von Unternehmen, Betrieben, Teilbetrieben oder Anteilen an
Gesellschaften im In- oder Ausland verwendet werden.
Am 28.04.2004 hat der Vorstand den Beschluss gefasst, dass UNIQA
bereits erworbene eigene Aktien wiederum veräußert. Der Aufsichtsrat
der Gesellschaft hat in seiner Sitzung vom 29.04.2004 dem Beschluss
des Vorstands zugestimmt und einen gleichlautenden Beschluss gefasst.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung werden aufgrund des Beschlusses
des Vorstands von UNIQA vom 28.04.2004, dem der Aufsichtsrat von
UNIQA mit Beschluss vom 29.04.2004 zugestimmt hat, gemäß §§ 4 und 5
VeröffentlichungsV die beabsichtige Wiederveräußerung eigener Aktien
von UNIQA (und das Wiederverkaufsprogramm) bekannt gemacht.
1. Tag des Ermächtigungsbeschlusses der 4. Hauptversammlung gemäß §
65 Abs 1 Z 8 und Abs 1a und Abs 1b AktG (idF nach Inkrafttreten des
AOG): nicht anwendbar Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung für
den Rückerwerb 19.05.2003 - Erneuerung der Beschlüsse der 1. und 2.
Hauptversammlung von UNIQA.
2. Tag und Art der Veröffentlichung des Hauptversammlungsbeschlusses:
nicht anwendbar siehe oben (19.05.2003 gemäß § 82 Abs 8 BörseG auf
der Homepage von UNIQA www.uniqagroup.com).
3. Beginn und voraussichtliche Dauer des Wiederverkaufprogramms: ab
06.05.2004 bis auf weiteres.
4. Aktiengattung, auf die sich das Wiederverkaufsprogramm bezieht:
Auf Inhaber lautende Stückaktien von UNIQA (einheitliche
Aktiengattung).
5. Beabsichtigtes Volumen (Stücke) der Wiederveräußerung eigener
Aktien, insbesondere auch Anteil der wieder zu veräußernden eigenen
Aktien am Grundkapital: höchstens 11,977.780 auf Inhaber lautende
Stückaktien von UNIQA (derzeit 9,157.910 Stückaktien bzw. 7,65 % des
Grundkapitals).
6. Höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert je Aktie: EUR
15,00 bzw. EUR 9,--.
7. Art und Zweck des Wiederverkaufs eigener Aktien, insbesondere, ob
der Wiederverkauf über die Börse und/oder außerhalb der Börse
erfolgen soll: Der Wiederverkauf der UNIQA Aktien auf Grund des
Wiederverkaufsprogramms findet über die Wiener Börse statt. Zweck des
Wiederverkaufs ist die Angebots- und Nachfrageverbesserung
für UNIQA Aktien.
8. Allfällige Auswirkung des Wiederverkaufprogramms auf die
Börsezulassung der Aktien der Emittentin: Keine.
9. Ausmaß der gegenwärtig eingeräumten oder geplanten Aktienoptionen
im Rahmen von Stock Option Plänen an leitende Angestellte oder
Vorstands- oder Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin: Nicht
anwendbar für Wiederverkaufsprogramm. Gegenwärtig gibt es keine
Aktienoptionen für leitende Angestellte oder Vorstands- oder
Aufsichtsratsmitglieder der Emittentin.

Rückfragehinweis:

UNIQA Versicherungen AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at

Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
WKN: 082110
Index: ATX, Prime.market
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt

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