euro adhoc: UNIQA Versicherungen AG
Aktienrückkauf /
Veröffentlichung einer Änderung des am 30.4.2004 veröffentlichten
Wiederveräußerungsprogramms gemäß § 6 Veröffentlichungsverordnung
2002 (BGBl. II 2002/112)
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23.02.2005
Der Vorstand von UNIQA Versicherungen AG (UNIQA) hat am 30.4.2004 veröffentlicht, dass UNIQA nach Beschlußfassungen des Vorstands und Aufsichtsrats vom 28.4. bzw. 29.4. 2004 erworbene eigene Aktien wieder zu veräußern beabsichtigt. Mit der selben Veröffentlichung wurden gemäß §§ 4 und 5 Veröffentlichungsverordnung die beabsichtigte Wiederveräußerung und das Wiederverkaufsprogramm bekanntgemacht.
Der Vorstand hat am 21.2.2005 den Beschluß gefaßt, das Wiederveräußerungsprogramm in Punkt 6. (höchster und niedrigster zu erzielender Gegenwert) dahingehend abzuändern, dass mit Wirkung ab 28.2.2005 der höchste zu erzielende Gegenwert je Aktie EUR 20,00 beträgt.
Der Aufsichtsrat von UNIQA hat am 22.2.2005 dem Beschluß des Vorstands zugestimmt.
Wien, am 23.2.2005 Der Vorstand
Rückfragehinweis:
UNIQA Versicherungen AG
Norbert Heller
Tel.: +43 (01) 211 75-3414
mailto:norbert.heller@uniqa.at
Branche: Versicherungen
ISIN: AT0000821103
WKN: 082110
Index: ATX Prime, WBI
Börsen: Wiener Börse AG / Amtlicher Markt