pharmaSuisse - Schweizerischer Apotheker Verband / Société suisse des Pharmaciens
LOA III - Vertrag zwischen Apothekern und santésuisse gegenseitig genehmigt
Liebefeld (ots)
Der Verwaltungsrat von santésuisse hat an seiner Sitzung vom 25. Oktober 2006 den weiterentwickelten Vertrag mit pharmaSuisse, dem Schweizerischen Apothekerverband genehmigt. Der neue Vertrag sieht einen Verzicht auf die wenig populäre Patientenpauschale vor.
Der neue Vertrag sieht zwei Tarifpositionen für Dienstleistungen des Apothekers vor: erstens den Medikamenten-Check, welcher pro Medikament für die Prüfung des Rezeptes, der Dosierung, der individuellen Verträglichkeit und für die Instruktion beim Bezug in Rechnung gestellt wird. Neu ist der Bezugs-Check, der die Nachverfolgbarkeit der abgegebenen Medikamente sicherstellt sowie allfällige problematische Wechselwirkungen zwischen den abgegebenen Medikamenten prüft.
Mit dem Vertrag zu einem leistungsorientierten Abgeltungssystem (LOA) haben die Apothekerschaft und die Krankenversicherer die Modalitäten über die Abgeltung der Dienstleistungen in der Apotheke erneuert. Dabei gilt nach wie vor der Grundgedanke, dass der Apotheker nicht über eine Preismarge, sondern für seine spezifische Dienstleistung entschädigt sein soll. Mit der leistungsorientierten Abgeltung ist es seit ihrer Einführung im Juli 2001 gelungen, trotz Wachstum der Medikamentenkosten, die Apothekenkosten zu plafonieren. Unter der alten Margenordnung wären diese um 750 Millionen Franken stärker gestiegen.
Mit der neu genehmigten Abgeltungsstruktur bieten die Vertragspartner santésuisse und pharmaSuisse eine adäquate Lösung auf die Kritik aus Konsumentenkreisen und auf die Vorbehalte des Bundesrates. Damit soll insbesondere den Barzahlern bei dem Bezug einzelner Medikamente eine transparentere Lösung angeboten werden. Neu wird nur noch die effektiv bezogene Leistung bezahlt und nicht mehr der durchschnittliche Dreimonatsaufwand.
Der von den beiden Vertragsparteien unterzeichnete Vertrag wird nun den Patienten- und Konsumentenorganisationen vorgestellt. Nach der Prüfung der entsprechenden Eingaben wird der Bundesrat über eine Genehmigung entscheiden. Es wird erwartet, dass die Entscheide noch in diesem Jahr gefällt werden, weil das Inkrafttreten per 1. Januar 2007 vorgesehen ist
Der LOA-Tarifvertrag III garantiert einen nahtlosen Übergang per 1. Januar 2007. Die Apotheker übernehmen wie bisher für die Patienten die elektronische Abrechnung mit den Versicherern (so genanntes Tiers-payant-System). So kann vermieden werden, dass die Patientinnen und Patienten ihre Medikamente zuerst aus der eigenen Tasche bezahlen müssen und den entsprechenden Betrag erst im Nachhinein von der Krankenkasse zurück erstattet bekommen (Tiers-garant-System).
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