pharmaSuisse - Schweizerischer Apotheker Verband / Société suisse des Pharmaciens
pharmaSuisse: Apotheken-Tarifvertrag - Patientensicherheit im Vordergrund
Bern-Liebeld (ots)
Der Tarifvertrag ist ausschliesslich für hochwirksame Medikamente gültig, die vom Arzt verschrieben werden müssen und welche die Krankenversicherung rückvergütet* (Liste A und B). Das gesamte übrige Sortiment der Apotheke inklusive aller Produkte in der Selbstmedikation sind vollständig ausgenommen. Bei diesen Produkten beziehen Sie die bewährte und zuverlässige Beratung nach wie vor gratis.
Zur Information:
Welchen Nutzen hat der Patient von diesem Vertrag?
Der Vertrag stellt sicher, dass für die Sicherheit des Patienten optimal gesorgt ist und dass die Versicherungskosten nicht steigen. Die Medikamentenkosten müssen in LOA-Apotheken nicht vom Patienten vorbezahlt werden. Das Einkommen des Apothekers ist seit 5 Jahren eingefroren.
Welchen Nutzen hat der Konsument oder Prämienzahler von diesem Vertrag?
Der Vertrag korrigiert falsche Marktanreize, die zu hohen Preise und steigende Mengen führen. Apotheker, die beim Vertrag mitmachen, sagen Ja zu einem kostenbewussten Gesundheitswesen. Profitieren kann jeder, denn der Vertrag hat bewirkt, dass das Apothekereinkommen in den letzten 5 Jahren keinen einzigen Franken zum Prämienwachstum beigetragen hat.
Der Bezugs-Check - welche Leistungen werden damit abgegolten?
Rezeptpflichtige Medikamente sind Produkte, deren Lebensweg lückenlos aufgezeichnet werden muss. Für den Fall eines Medikamenten-Rückzugs oder des Bedarfs einer Zusatzinformation infolge von Nebenwirkungen oder problematischen Wechselwirkungen verschiedener Medikamente muss der Apotheker mit dem Patienten in Kontakt treten können.
Der Medikamenten-Check - welche Leistungen werden damit abgegolten?
Damit die Sicherheit des Patienten gewährleistet ist, verpflichtet sich der Apotheker, das Arztrezept auf den Wirkstoff, die Dosierung und die Dauer der Verabreichung zu überprüfen. Ebenfalls werden mögliche Wechselwirkungen mit anderen eingenommenen Medikamenten sowie die persönliche Verträglichkeit und allfällige Nebenwirkungen abgecheckt.
Kann ich als Kunde auf den Bezugs-Check in der Apotheke verzichten?
Nein. Bei Behandlungsfehlern mit Medikamenten haftet der Apotheker. Er kann von seiner Verantwortung und Haftung nicht entbunden werden. Die Leistungen des Bezugs-Checks sind Berufspflicht und deshalb auch nicht freiwillig. Die Verrechnung der Apothekentarife ist in jedem Fall berechtigt.
Der Arzt hat mich doch schon informiert, warum muss der Apotheker nochmals eine Kontrolle durchführen?
Der Arzt ist zuständig für Diagnose und die Wahl der Therapie. Das vertiefte Wissen über das Zusammenwirken von Medikamenten und über die Verträglichkeit kommt vom Apotheker. Wenn beide Parteien zusammenarbeiten, ist für das Wohl des Patienten und für eine kostenbewusste Medikamentenwahl gesorgt. Die WHO empfiehlt dieses Vorgehen deshalb ausdrücklich.
* Die Rückvergütung richtet sich nach der vereinbarten Franchise. Auch die Auslagen für die LOA Apothekentarife werden rückvergütet.
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