pharmaSuisse - Schweizerischer Apotheker Verband / Société suisse des Pharmaciens
pharmaSuisse: Bessere Berücksichtigung vorhandener Kompetenzen
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Bern-Liebefeld (ots)
pharmaSuisse begrüsst den vom Bundesrat vorgestellten Revisionsentwurf des Heilmittelgesetzes. Mit der gezielten Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente durch universitär ausgebildete Apotheker entspricht der Bundesrat gesellschaftlichen Bedürfnissen. Gleichzeitig werden dadurch die vorhandenen Kompetenzen und die be-stehende Infrastruktur der Apotheker zum Wohle der Gesamtbevölkerung besser genutzt. Angesichts der Herausforderungen an unser Gesundheitssystem muss die Aufgabenverteilung zwischen den Gesundheitsfachpersonen schnellstens neu definiert werden.
Der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse begrüsst die Angleichung zwischen der universitären Ausbildung der Apotheker und deren Kompetenz zur selbstständigen Abgabe von Arzneimitteln. Die Kompetenzen der Drogisten werden ebenfalls angepasst. Als gesetzlich anerkannte Medizinalperson wird der Apotheker in Zukunft unter gewissen Bedingungen persönlich verschreibungspflichtige Medikamente abgeben dürfen. Die beiden Massnahmen entsprechen den gesellschaftlichen Bedürfnissen und garantieren die Aufrechterhaltung der in der Schweiz erwarteten hohen Sicherheitsstandards, gemäss Auftrag des Parlaments. Wie Letzteres warnt auch pharmaSuisse davor, Medikamente weiter zu banalisieren und mit Verkauf in Selbstbedienung ohne Beratung mit amerikanischen Zuständen die Patientensicherheit zu gefährden. Im Hinblick auf die Herausforderungen, mit denen unser Gesundheitssystem konfrontiert ist - sei es die Überalterung der Bevölkerung oder der manifeste Hausärztemangel - muss die Aufgabenverteilung zwischen den Angehörigen eines universitären Medizinalberufs sowie zwischen allen übrigen Gesundheitsfachpersonen schnellstens neu definiert werden. Nur so können die Kompetenzen und Infrastrukturen aller Beteiligten maximal ausgenützt und in den Dienst der Bevölkerung gestellt werden.
pharmaSuisse freut sich zudem über die vom Bundesrat angestrebten neuen Rahmenbedingungen im Bereich der Rabatte und Naturalgeschenke von Herstellern und Lieferanten an Personen, die Medikamente verschreiben und abgeben. Pekuniäre Einflüsse auf Ärzte und Apotheker können problematisch sein, denn die Interessen der Patienten müssen im Vordergrund stehen. Der Revisionsentwurf scheint aber nicht zur Lösung des Problems des Medikamentenverkaufs durch die Ärzte beizutragen. Diese Praxis beinhaltet nicht nur einen direkten finanziellen Anreiz auf die Verschreibungspraxis des Arztes aus, sie verhindert auch die zwischen Ärzten und Apothekern nötige Zusammenarbeit.
Damit sollen die meisten der seit dem Jahr 2000 mit dem aktuellen Gesetz aufgetretenen Probleme gelöst werden können. Die Mängel in der kindergerechten Medikation müssen dringend behoben werden. Hinzu müssen realistische Kriterien zur Zulassung von Arzneimitteln der Komplementärmedizin und der Pflanzenheilkunde aufgestellt werden.
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