pharmaSuisse - Schweizerischer Apotheker Verband / Société suisse des Pharmaciens
3.11. nationaler Grippeimpftag
Impfen in der Apotheke ohne Voranmeldung ist in 18 Kantonen erlaubt
Bereits bieten 404 Apotheken die Grippeimpfung an
Bern-Liebfeld (ots)
Am Freitag, 3. November 2017, findet der nationale Grippeimpftag statt. Direktes Impfen in der Apotheke ist zurzeit bereits in 18 Kantonen gesetzlich erlaubt. Ohne ärztliches Rezept und ohne Voranmeldung bieten zurzeit 404 Apotheken die Grippeimpfung an. Ein kurzer Akt in rund 20 Minuten, schnell und schmerzfrei in der nächsten Apotheke - ohne Voranmeldung. Die Grippeimpfung ist nach wie vor die wirksamste, einfachste und kostengünstigste Präventionsmöglichkeit, um sich und zugleich seine Mitmenschen zu schützen. Die Grippeimpfung wird Menschen mit einem erhöhten Komplikationsrisiko und deren nahen Angehörigen sowie allen Gesundheitsfachpersonen empfohlen. Selbst wenn es zu einer Ansteckung kommt, verläuft die Krankheit bei geimpften Personen eher weniger schwer. Das Bundesamt für Gesundheit rät zur Grippeimpfung, die Apotheken helfen mit. Der ideale Zeitpunkt für die Grippeimpfung ist zwischen Mitte Oktober und Mitte November.
Schutz für sich und andere
In der Apotheke (www.impfapotheke.ch) können sich gesunde Menschen ohne Rezept und ohne Voranmeldung impfen lassen, um sich zu schützen und um andere vor einer Ansteckung zu verschonen. In der Schweiz hat die Grippe jedes Jahr zwischen 1000 und 5000 Spitaleinweisungen und bis zu 1500 Todesfällen zur Folge. Gesunde Personen ab 16 Jahren ohne besonderes Impfrisiko profitieren mit der Grippeimpfung in einer Impfapotheke von einem wirksamen Grippeschutz. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Grippeimpfung unter anderem für:
- alle Personen, die ihr Risiko für die Grippe privat wie beruflich vermindern möchten (z.B. Eltern, die sich eine Grippe ersparen und ihre Kinder nicht anstecken möchten) - Personen mit Kontakt zu anderen Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko oder zu Säuglingen unter 6 Monaten - allen Beschäftigten im Gesundheitswesen - allen Personen mit erhöhtem Komplikationsrisiko bei Grippeerkrankung wie: - Personen ab 65 Jahren - Personen mit chronischen Krankheiten (nur bedingt in der Apotheke impfbar) - Frauen in der Schwangerschaft oder kurz nach der Entbindung sowie frühgeborene Kinder (Impfung beim Arzt)
Kompetenzen der Apotheker nutzen
Das revidierte Medizinalberufegesetz (MedBG) erlaubt seit Frühjahr 2015, dass Apotheker mit einer Zusatzausbildung im Impfen ihre Kunden direkt in der Apotheke impfen dürfen. Die Kompetenzen und das Fachwissen der Apothekerinnen und Apotheker werden somit stärker genutzt, um insgesamt eine erhöhte Durchimpfungsrate zu erreichen, was dem Ziel der Impfstrategie des Bundesamts für Gesundheit entspricht.
Grippeimpfung in der Apotheke in 18 Kantonen
Da das Gesundheitswesen in der Schweiz kantonal geregelt ist, entscheiden die kantonalen Behörden auf Basis der nationalen Gesetzesrevision, ob und welche Impfungen im jeweiligen Kanton direkt in der Apotheke erlaubt sind. In mehr als drei Vierteln der Kantone ist das Impfen ohne Rezept in der Apotheke bereits Alltag. Die 18 Kantone sind: Bern, Basel-Landschaft, Freiburg, Genf, Graubünden, Jura, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn, Schwyz, Thurgau, Waadt, Wallis, Zug und Zürich. Im Kanton Tessin ist das Impfen in der Apotheke erlaubt, sofern der Impfstoff ärztlich verschrieben ist. In 7 Kantonen ist das Impfen in der Apotheke ohne Rezept zurzeit noch nicht erlaubt: Aargau, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Basel-Stadt, Glarus, Obwalden und Uri. In einigen Kantonen sind nebst der Grippeimpfung auch weitere Impfungen oder Folgeimpfungen wie FSME (Zeckenimpfung), Hepatitis und Masern möglich. Die Impfberatung ist in allen Apotheken in jedem Kanton möglich. Mehr dazu auf www.impfapotheke.ch.
Apotheker erhöhen die Durchimpfungsrate
Für die letztjährige Grippesaison hat pharmaSuisse die Daten der in der Apotheke durchgeführten Grippeimpfungen ausgewertet. Der Erfassungszeitraum umfasst die Zeitspanne von Anfang Oktober 2016 bis Ende Januar 2017. Die Kantone Luzern, Nidwalden und Zug konnten während der letztjährigen Impfsaison das Impfen in der Apotheke noch nicht anbieten, weshalb die Zahlen nur 15 Kantone umfassen. Quelle ist die Online-Datenbank phS-net von pharmaSuisse, in der die Apotheken die Grippeimpfbogen mit hinterlegten Algorithmen erfassen können. Die Datenerhebung vom 6.10.2017 finden Sie im Anhang. Hier einige Zahlen:
- In der Schweiz wurden bei der letztjährigen Grippesaison 7258 Grippeimpfungen in der Apotheke durchgeführt und elektronisch registriert (s. Abb. 1). - Dies entspricht einem Durchschnitt von 2,7 geimpften Personen in der Apotheke pro 2000 Einwohner (s. Abb. 2). - Auf die Frage «Falls die Impfung in der Apotheke nicht möglich gewesen wäre, hätten Sie sich impfen lassen?» antworteten 67% der Registrierten mit Ja. Das zeigt, dass diese Personen sich und andere Personen auf jeden Fall schützen wollen, sich aber dann in der Apotheke haben impfen lassen (s. Abb. 5). - 15% der Registrierten gaben im Durchschnitt an, dass sie sich ohne das Angebot in den Apotheken nicht hätten impfen lassen. Dieser Wert zeigt, dass die Apotheken mit ihrem Angebot einen Beitrag leisten, Personen über die Grippeimpfung zu informieren und zu überzeugen und damit auch zu einer höheren Durchimpfungsrate beitragen (s. Abb. 5).
Dokumente auf www.pharmaSuisse.org - Medien - Medienmitteilungen
- Datenerhebung durch Apotheken zur Grippeimpfaktion 2016/2017 (einzelne Impfkantone und Schweiz) vom 17.10.2017 - Dienstleistung Impfen in der Apotheke vom 10.10.2017 - Druckfähige Bilder zur Verfügung gestellt: http://www.pharmasuisse.org/de/1512/Medienbilder.htm -> Im Suchfeld wählen «Impfen (Beratung und Qualität in der Apotheke)»
Mehr Informationen und alle Impfapotheken: www.impfapotheke.ch
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