euro adhoc: SPAR Handels AG
Sonstiges
Eingang von Klagen gegen
SPAR Hauptversammlungsbeschluss
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03.03.2005
Die außerordentliche Hauptversammlung der SPAR Handels-Aktiengesellschaft hat am 26. Januar 2005 die Übertragung der außenstehenden Aktien der Minderheitsaktionäre an die Mehrheitsaktionärin ITM Entreprises S. A. beschlossen. Gegen diesen Beschluss sind zehn Anfechtungsklagen beim Landgericht Hamburg eingegangen.
Tatsächlich ist die Hauptversammlung am 26. Januar 2005 entsprechend der Satzung und den gesetzlichen Regelungen durchgeführt worden. Der Vorstand der SPAR AG geht deshalb davon aus, dass die Klagen unbegründet sind und dass das Squeeze-Out-Verfahren planmäßig abgeschlossen werden kann.
Die Minderheitsaktionäre werden von ITM Entreprises S. A. eine Barabfindung für die Stammaktien in Höhe von EUR 4,28 und für die Vorzugsaktien in Höhe von EUR 8,75 erhalten. Die französische Hauptaktionärin der SPAR AG hält 97,27 % der Anteile an der SPAR AG, 2,73 % befinden sich noch im Streubesitz.
Rückfragehinweis:
Christina Werthner
Tel. +49(0)40 8394 1509
E-Mail: christina_werthner@spar.de
Branche: Einzelhandel
ISIN: DE0007246902
WKN: 724690
Index:
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