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Schweiz. Zentralverein für das Blindenwesen SZB

Internationaler Tag des Weissen Stockes 15. Oktober 2009: Hindernisfrei durch die Stadt

Internationaler Tag des Weissen Stockes 15. Oktober 2009: Hindernisfrei durch die Stadt
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St. Gallen (ots)

- Hinweis: Bildmaterial steht zum kostenlosen Download bereit  
     unter: http://www.presseportal.ch/de/pm/100004228 -
Wenn man sich bei der Orientierung in der Stadt nicht auf die 
Augen verlassen kann, worauf dann? Zum internationalen Tag des 
Weissen Stockes am 15. Oktober fordern blinde und sehbehinderte 
Menschen Hindernisfreiheit im öffentlichen Raum.
Der Weg zur Arbeit. Der Weg ins Lebensmittelgeschäft. Der Weg zu 
Freunden. Wir verschwenden wenige Gedanken an unseren Weg, wenn wir 
unterwegs sind. Schliesslich haben wir stets das Ziel vor Augen - die
Beine tragen uns scheinbar automatisch dorthin. Für eine blinde oder 
sehbehinderte Person ist die Orientierung allerdings eine 
Herausforderung und bedeutet höchste Konzentration. Wie findet ein 
Mensch den Weg zur Arbeit, wenn er nichts sieht?
Leitlinien zur Orientierung
Blinde Menschen inspizieren zusammen mit einem Mobilitätstrainer 
einen bestimmten Weg mehrmals. Dabei prägt sich der blinde Fussgänger
möglichst viele Merkmale ein, bis er selbstständig zum Ziel findet. 
Solche Merkmale können Trottoirs, Bodenbeschaffenheiten oder 
Geräusche sein. Unentbehrliches Hilfsmittel für diese Mission ist der
Weisse Stock: Mit dem Weissen Stock lässt sich die Umgebung ertasten.
Über die taktilen sowie akkustischen Feedbacks aus dem Aufschlag auf 
den Boden und umliegende Objekte, gleicht der Stockbenützer seinen 
inneren Stadtplan ab. Der Weisse Stock macht eine blin-de Person 
ausserdem für sehende Verkehrsteilnehmer sichtbar.Eine wichtige 
Orientierungshilfe sind Leitlinien. Die taktilvisuellen Streifen am 
Boden sind mit dem Weissen Stock sowie mit den Füssen erkennbar. Dank
dem hohen Kontrast sind sie auch für sehbehinderte Menschen 
wahrnehmbar. Die Schweizer Fachstelle für behindertengerechtes Bauen 
hat Richtlinien für das Leitliniensystem Schweiz erstellt. Ziel ist 
es, Fusswegnetze in der Schweiz so zu gestalten, dass sie für alle 
Nutzergruppen zugänglich sind.
Internationaler Tag des Weissen Stockes 2009
Zum internationalen Tag des Weissen Stockes machen blinde und 
sehbehinderte Menschen in allen Landesteilen der Schweiz auf ihre 
Bedürnfisse aufmerksam. Die diesjährige Kampagne dreht sich rund ums 
Thema Hindernisfreiheit: Der öffentliche Raum muss für alle Menschen 
zugänglich sein. Dieser Grundsatz stützt sich auf das 
Diskriminierungsver-bot der Bundesverfassung. Um blinde oder 
sehbehinderte Menschen nicht auszugrenzen, soll der öffentliche Raum 
genügend Orientierung bieten, damit sich ein blinder oder 
seh-behinderter Mensch darin zurechtfindet. Dies trifft auf moderne 
Schweizer Städte leider immer weniger zu. Moderne Zentren sind 
geprägt durch wenige Trottoirs, durch wachsenden Verkehr und durch 
offene Begegnungszonen. Woran sollen sich blinde Menschen da noch 
orientieren? Es ist wichtig, dass unsere Städte bei der Planung die 
Bedürfnisse von sehbehinderten Menschen berücksichtigen. 
Beispielsweise soll das Leitliniensystem dort eigesetzt werden, wo 
baulich keine bessere Lösung gefunden werden kann. Blinde und 
sehbehinderte Menschen kommen somit sicher an ihrem Ziel an und 
bleiben trotz Sinnes-behinderung mobil und selbstständig.
Weitere Informationen und Bildmaterial unter: www.weisserstock.ch
Tipp: Leitlinien immer frei halten!
Viele Einwohner wissen nicht, wozu Leitlinien dienen. Sie 
verstellen die taktilen Linien mit Velos, Blumentöpfen oder 
Werbeträgern und verursachen dadurch Zusammenstösse und Stürze. 
Blinde und sehbehinderte Menschen sind jedoch darauf angewiesen, dass
Leitlinien respektiert und freigehalten werden.
Wegbeschreibung eines blinden Menschen: HB Zürich bis Zollstrasse
Ich steige in einen der vordersten Zugabteile ein, damit ich 
weiss, dass ich im Zürcher HB in der Nähe des Gleiskopfes ankomme. Am
Zürich HB gehe ich auf dem Perron entgegen der Fahrtrichtung zurück. 
Mit dem Weissen Stock fühle ich bald das gerippte 
Aufmerksamkeitsfeld. Es zeigt mir die oberste Stufe zur 
Personenunterführung West an. Ich gehe die Treppe hinunter, drehe 
mich 90 Grad nach rechts und treffe auf tastbare Leitlinien. Mit der 
Schleifpendeltaktik taste ich mich vorwärts bis hinter das Perron 18.
Dort befindet sich ein Zwischengeschoss. Man hört den Hohlraum 
deutlich. Mit einem Mobilitätstrainer bin ich bereits einmal diagonal
durch dieses Zwischengeschoss gegangen, daher weiss ich, dass der 
Durchmesser etwa 30-40 Meter beträgt. Ich muss nun in der Mitte eine 
Abzweigung nach links erwischen. Bestätigung, dass ich richtig 
gelaufen bin: der Duft eines Hot-dog Standes. Danach erreiche ich 
eine dreiteilige Treppe. Wenn ich diese hinaufgestiegen bin, stehe 
ich an der Zollstrasse. Ich muss die Strasse überqueren. Mit dem 
Weissen Stock fordere ich das Vortrittsrecht an; ich strecke meinen 
Arm senkrecht nach vorn, den Weissen Stock gut sichtbar in der Hand. 
Dann warte ich und horche, ob die Autos stop-pen. Wenn ich kein 
fahrendes Auto höre kanns losgehen.

Kontakt:

Norbert Schmuck
Leiter Ressort Öffentlichkeitsarbeit
Sekretariat TWS
Schweizerischer Zentralverein für das Blindenwesen SZB
Schützengasse 4
CH - 9001 St. Gallen
Tel.: +41/71/228'57'60 (direkt)
Fax: +41/71/222'73'18

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